Leistungsbegrenzungen für Wallbox und Wärmepumpe: Was Sie wissen sollten

Ab 1. Januar werden neue Wallboxen, Wärmepumpen und Stromspeicher zur Not auf 4,2 kW abgeregelt. Was bedeutet das für meine Wallbox?​

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(Bild: SMA)

Lesezeit: 9 Min.
Von
  • Clemens Gleich
Inhaltsverzeichnis

Die Bundesnetzagentur (BNA) hat Ende November 2023 dargelegt, wie die "steuerbaren Verbraucher" (SV) Wallbox, Wärmepumpe und Stromspeicher künftig als letzte Schutzmaßnahme zur Versorgungssicherheit in der Leistung begrenzt werden sollen. Die Diskussionen hierzu laufen schon länger und sie sind auch beileibe noch nicht beendet. Es fehlt vor allem die konkrete technische Umsetzung, die die BNA von den zuständigen Fachgremien erarbeiten lassen will – Fertigstellungstermin unklar. Der dazugehörige Text steht im Energiewirtschaftsgesetz, § 14a. Er ermächtigt die Bundesnetzagentur, bundeseinheitliche Regelungen zu treffen, wie die dort umrissenen Punkte konkret geregelt werden. Das hat sie schrittweise getan, die bisherigen Beschlüsse gelten ab 1. Januar 2024.

Betroffen sind alle Geräte mit hohem Stromverbrauch und nennenswertem Gleichzeitigkeitsfaktor. Letzterer ist das, was Artikel à la "aber wenn alle Deutschen gleichzeitig ihren Porsche Taycan laden?" diskutieren. Man kann das Netz nicht ökonomisch sinnvoll so auslegen, dass das geht. Es können zum Beispiel auch nicht alle Deutschen gleichzeitig staubsaugen, ohne dass das Netz zusammenbricht. Ist aber eben auch noch nie passiert, weil der Gleichzeitigkeitsfaktor des Staubsaugens entsprechend niedrig liegt. Bei Elektroautos liegen Gleichzeitigkeitsfaktor und Bezugsleistung beide potenziell höher, wenn nämlich sehr viele E-Autos abends während des ohnehin schon hohen Strombedarfs daheim anstecken und zu Laden beginnen. Auch bei Wärmepumpen ergibt sich über deren Menge ein gewisser Gleichzeitigkeitsfaktor, wenn nämlich die Kälte klirrt, der Arbeitstag beginnt und alle Geräte mit mehr Strom und weniger Außenwärme neues Warmwasser für die Bewohner bereiten.

Früher durften die Netzbetreiber bei anzumeldenden großen Verbrauchern wie Wallbox oder Wärmepumpe sagen: "Nein, wir haben keine Kapazität mehr." Um den geplanten hohen Installationsraten von Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos zu helfen, dürfen sie das nicht mehr tun, sondern Betreiber haben ein Recht auf Anschluss. Im Gegenzug dürfen die Netzbetreiber bei einer akuten Überlastungsgefahr als letztes Mittel die Leistung dieser steuerbaren Verbraucher auf jeweils(!) 4,2 kW begrenzen. Dazu senden sie ein Signal aus - dessen technische Form immer noch offen ist -, das der Betreiber (also Sie) dann innerhalb von 5 Minuten umzusetzen hat. Wie, ist auch noch offen. Was nicht offen ist: Beide Seiten müssen für 2 Jahre nachvollziehbar dokumentieren, was sie getan haben, falls es Streit gibt. Es wird auf irgendeine Form von Energieprotokoll hinauslaufen, da gibt es ja einige Auswahl. Persönlich bin ich allerdings schon etwas genervt, dass wir nach Jahren der Diskussion immer noch am Punkt "schmeiß mal ein Netzwerkkabel rein, Rest müssen wir abwarten" stehen, der mich schon zur KfW-Wallboxen-Förderung ärgerte.

"Schmeiß einfach noch Datenkabel mit rein, Rest müssen wir abwarten!"

(Bild: Clemens Gleich)

Als Entschädigung für den Zusatzaufwand, wird Betreibern das Netzentgelt reduziert, in Höhe von 80 Euro pro Jahr plus die individuellen Netzentgelte für einen Durchschnittsverbrauch von 3750 kWh/Jahr pro SV mal einen "Stabilitätsfaktor" von 0,2. Bei mir (Main-Tauber-Kreis, Netze BW) wären es zum Beispiel 139,85 Euro Nachlass. Die Spanne liegt deutschlandweit zwischen 110 und 190 Euro. Achten Sie bei der Berechnung aber darauf, dass nächstes Jahr die Netzentgelte aufgrund des Ausbaus von Wind- und Solarstrom steigen. Wichtig auch: Die Leistungsbegrenzung gilt nur für die genannten steuerbaren Großverbraucher, und zwar pro Gerät. Sie können zusätzlich nach Belieben Haushaltsstrom verbrauchen. Ob dann Leute auf Heizlüfter umsteigen, wenn durch eine Fehlplanung 4,2 kW Wärmepumpenleistung nicht mehr zum Warmbleiben reichen?

Wahrscheinlich gar nichts. Die erste Welle installierter Wallboxen fiel noch nicht unter die Regelung. Die KfW-geförderten Wallboxen fallen alle darunter, genauso wie alle ab Januar installierten Geräte. Die 4,2 kW wurden aber genau so gewählt, dass dreiphasig jeweils 6 A anstehen: macht 4,1 kW, Sicherheit dazu, fertig. Damit muss keine Wallbox von drei- auf einphasig umschalten (was manche Wallboxen nicht können) und damit kann jedes Auto laden. Die meisten Onboard-Charger laden erst ab 6 A Stromstärke. Mit im Notfall 4,2 kW statt 11 kW fällt es schwer, ein Problem zu konstruieren. Vielleicht kommen Sie komplett leer daheim an, möchten aber nach dem Kochen so weit fahren, dass es nur mit 11 kW klappt und genau dann käme so ein Notfall. Es geht bei der Sicherheitsmaßnahme zudem um den netzwirksamen Bezug. Wenn also nennenswert PV-Strom während so eines Notfalls anläge (EXTREM unwahrscheinlich, weil dann der Notfall nicht einträte, aber mal als Beispiel), könnte der Wechselrichter die Fehlleistung liefern.

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In der Praxis wird es für Wallboxen weitgehend egal sein. Weitergedacht: Mit dem Rollout von Smart Metern und dynamischen Stromtarifen werden sich stetig mehr Ladevorgänge in die billigeren Zeiten verdrücken, sodass ein guter Teil der Laststeuerung über die Preise erfolgen kann. Das Problem wäre durch großflächigeres Preis-gesteuertes Laden präventiv verhindert. Im Nutzungsalltag müssen Sie somit kaum Probleme erwarten, doch wenn die "Fachgremien" endlich ihre technische Spezifikation fertig haben, müssen Sie springen und die Wallbox ans Internet bringen, aus dem sie dann ihr Leistungsreduktionssignal erhält. KfW-Geförderte wussten das von Anfang an. Sie wundern sich aber vielleicht wie ich, wie lange es dauert, sich für ein Protokoll zu entscheiden.

Dynamische Stromtarife könnten das Problem über ihre Preissteuerung entschärfen. Hier die Tibber-Ladesteuerung ("Smart Charging").

(Bild: Tibber)

Was als Rückfallebene immer geht: Abschalten für den Zeitraum des Notfalls. Dann wird aus dem steuerbaren Verbraucher der abschaltbare Verbraucher der guten, alten Zeit. Aus dieser guten, alten Zeit gibt es immerhin grobe Lösungen wie das Rundsteuersignal (eine Überlagerung der 50 Hz Netzspannung mit einem Datensignal), mit dem an- oder abgeschaltet wird. Bis am Sanktnimmerleinstag alle einig sind, welcher moderne Standard es denn sein soll, sieht die Bundesnetzagentur darin eine technisch vorhandene Lösung. Ich würde es anders bewerten, denn welche Wallbox oder Wärmepumpe kann ein Rundsteuersignal verarbeiten? Da müsste dann wieder ein separater Rundsteuerempfänger vorgeschaltet werden, der das alte Signal in etwas Modernes übersetzt, das die Wallbox versteht. Das ist doch Basteldreck. Macht mal bitte hinne im Fachgremium!

Die Leistungsreduktion soll wie beschrieben ein letztes Mittel sein, um einen akuten Versorgungsengpass zu beheben, der sonst die Netzstabilität im betroffenen Subnetz gefährden würde. Die Bundesnetzagentur rechnet mit selten bis gar nicht nötigen Eingriffen. Jeder erfolgte Regelvorgang muss untersucht werden, bei öfter nötigen Eingriffen wäre klar, dass dieses Teilnetz mit Priorität ausgebaut werden muss. Die Maßnahme war zudem dazu gedacht, der schnellen Verbreitung von Wärmepumpen und E-Autos zu helfen – beide Produktgruppen schwächeln allerdings gerade in ihren Wachstumsraten. Das gibt den Verteilnetzbetreibern mehr Zeit – Zeit, die zeigen wird, welchen Effekt Smart Meter und dynamische Tarife gerade im Hinblick auf E-Autos zeitigen. Die ehemals angedachte maximale Begrenzungszeit von 2 Stunden pro Tag (egal wie verteilt) gilt jetzt übrigens nur noch für die Verbraucher, die in der Übergangszeit freiwillig mitmachen. Ab Januar 2024 installierte Geräte werden im Notfall so lange in der Leistung begrenzt, wie es nötig ist, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Theoretisch kann das den ganzen Tag dauern. Praktisch wird es eher um eine Stunde in den Spitzenlastzeiten gehen.

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Die Prognosen der Länder, Stromversorger und Netzbetreiber liegen bei einer Verdoppelung des durchschnittlichen Haushaltsstromverbrauchs zwischen 2030 und 2035 durch Wärmepumpen und E-Autos, je nach Gegend. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig flächendeckend neue Kabel. Mein altes Haus etwa ist mit 3 x 63 Ampere angebunden, weil sie hier damals wohl noch mit der Möglichkeit für Nachtspeicherstrom rechneten. Das geht die ganze Straße so runter. Wo man sich auf Nachtstrom vorbereitet hat, ist mehr als genug Leitungskapazität vorhanden für Wärmepumpen und E-Autos. Angesichts der vielen Faktoren würde ich sagen: Das kann man in Ruhe abwarten. Praktisch alle neueren Boxen lassen sich auf 4,2 kW drosseln, Leistungsregelung ist bereits gängige Praxis in Haushalten, die mit PV-Überschuss laden.

Lade-Information für das Laden von PV-Überschuss bei SMA mit deren Sunny Home Manager 2.0. Solche Systeme sprechen wahrscheinlich das Protokoll, für das sich die Fachgremien entscheiden.

(Bild: SMA)

Die Wärmepumpe betrifft es schon eher: Sie muss ab Januar so ausgelegt werden, dass sie mit 4,2 kW die Wärme im Haus halten kann (bei Wärmepumpenanlagen mit über 12 kW elektrischer Leistung gilt stattdessen ein Lastfaktor von 0,4). Das ist üblicherweise gegeben. Im Notfall muss das Gerät mal eine Stunde mit der Warmwasserbereitung warten. Wie bei vielen Dingen hätten Sie wahrscheinlich nichts verpasst oder bemerkt, wenn Sie über diese neue Regelung nichts erfahren hätten. Dieser Text existiert hauptsächlich als Gegenpol zum Boulevard, der darin bereits den Beginn des Strom-Sozialismus' sieht. Sie können ja selber überlegen, wie Sie die Alternative fänden: Weiter wie bisher, der Netzbetreiber kann sagen "Nö, für Ihre Wallbox haben wir aktuell keine Kapazität mehr. Rufen Sie in zwei Jahren noch mal an.".

(cgl)