Vorsicht Kunde! - Doppelt dreist - Wie ungebetene Anrufer Verbraucher vor ungebetenen Anrufern schützen wollen

Der Anruf kam von der Verbraucherschutzhilfe. Ein Name, der Vertrauen weckt: Keine lästigen Werbeanrufe mehr, verspricht die Stimme am anderen Ende der Leitung. Rentnerin Christa V. zeigt sich zuerst einmal interessiert. Dann aber wird schnell klar, dass es hier nicht um die Verbraucherzentrale geht und Christa V. vorab 39,95 Euro auf das Konto der sogenannten Verbraucherschutzhilfe überweisen müsse. Das wiederum will die Rentnerin auf keinen Fall, was die Verbraucherschutzhilfe aber nicht sonderlich zu interessieren scheint, denn zwei Tage später bekommt Christa V. ein Schreiben mit Auftragsbestätigung und Rechnung. "Wir machen keine Cold Calls!" versichert der Geschäftsführer der Verbrauchschutzhilfe auf Anfrage und verweist auf das umfangreiche Leistungsangebot seiner Firma. Das aber erweist sich bei genauem Hinsehen als fragwürdig.

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Der Anruf kam von der Verbraucherschutzhilfe. Ein Name, der Vertrauen weckt: Keine lästigen Werbeanrufe mehr, verspricht die Stimme am anderen Ende der Leitung. Rentnerin Christa V. zeigt sich zuerst einmal interessiert.

Dann aber wird schnell klar, dass es hier nicht um die Verbraucherzentrale geht und Christa V. vorab 39,95 Euro auf das Konto der sogenannten Verbraucherschutzhilfe überweisen müsse. Das wiederum will die Rentnerin auf keinen Fall, was die Verbraucherschutzhilfe aber nicht sonderlich zu interessieren scheint, denn zwei Tage später bekommt Christa V. ein Schreiben mit Auftragsbestätigung und Rechnung.

[b]Vertrauensmissbrauch?[/b]

39,95 Euro will die Verbraucherschutzhilfe also von Christa V. kassieren. Die jedoch bestreitet, telefonisch einen Auftrag erteilt zu haben. Wieder einmal eine Rechnung ohne Auftrag? Wir fragen nach bei der Verbraucherschutzhilfe in Essen. Was genau will sie den Kunden am Telefon eigentlich verkaufen?

Frank Gruhn der Geschäftsführer der Verbraucherschutzhilfe erklärt das Angebot ausführlich: [i]"Für die 39,95 bekommen Sie folgendes: Wir tragen den Kunden auf unserer hauseigenen, anwaltlich betreuten Sperrliste ein. Diese Sperrliste beinhaltet, dass wir 26 große werbende Unternehmen in Deutschland per Anwalt auffordern, Sie telefonisch und postalisch nicht mehr zu bewerben. Wir tragen sie ein auf der Robinsonliste im Internet, da sind auch über 300 Unternehmen angeschlossen, die da auch ihre Daten abgleichen Wir machen eine Rechtsanwaltsvermittlung für den Fall, dass sie klagen möchten."[/i]

[b]Wenig Leistung, gut verpackt[/b]

Umfangreiche Leistungen. Scheint es. Wir schauen genauer hin:[br] [b]Erstens:[/b] Die hauseigene Sperrliste. Sie wird an 26 Werbeunternehmen verschickt [--] 26 von über 5000 Callcentern in Deutschland. Eine eher bescheidene Auswahl.[br] [b]Zweitens:[/b] Die Robinsonliste. Das ist eine schwarze Liste, auf die sich jeder eintragen lassen kann, der keine Werbung wünscht. So ein Eintrag ist kostenlos und funktioniert zum Beispiel einfach per Internet.[br] [b]Drittens:[/b] Die versprochene Rechtsanwaltsvermittlung ist eine reine Vermittlung [--] nicht mehr. Beratungsleistungen oder ähnliche, wirklich wertvolle Dienste sind nicht eingeschlossen. Die muss der Kunde schön selber zahlen.

[b]Falscher Schein[/b]

Markus Philipp Förster, Rechtsanwalt vom Interessenverband Deutsches Internet, dem Trägerverein der Robinsonliste, kritisiert die Angebote der Verbraucherschutzhilfe scharf. Die Verbraucherschutzhilfe erwecke den Anschein, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, der sich direkt mit dem werbenden Unternehmen in Verbindung setzt. "Das brauchen wir gar nicht, weil der Eintrag in die Robinsonliste genau dazu führt. Die Verbraucherschutzhilfe bietet den Eintrag kostenpflichtig an und zu beanstanden ist, dass ein kostenfreier Eintrag in die Robinsonliste jetzt Geld kostet und damit der Verbraucher im Ergebnis abgezockt wird!"

[b]Verbotene Anrufe[/b]

Grundsätzlich sind ungebetene Werbeanrufe, so genannte Cold Calls, seit drei Jahren gesetzlich verboten. Doch weil Verstöße bisher nicht geahndet werden, hält sich kaum jemand daran. Die Werbeflut hat sogar zugenommen. Und auch die Verbraucherschutzhilfe ist mit Cold Calls schon mehrfach aufgefallen.

Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW: "Anrufe sind nur dann erlaubt zu Werbezwecken, wenn man sich vorab damit einverstanden erklärt hat, nur dann darf man angerufen werden! Und so, wie wir es erleben, auch aus den Berichten, aus den Schilderungen von Verbrauchern, setzt sich die Verbraucherschutzhilfe ganz klar darüber hinweg, indem sie nämlich das, was sie eigentlich stoppen will, genau so vertreibt!"

Ein Vorwurf, von dem man bei der Verbraucherschutzhilfe nichts wissen will. Frank Gruhn, Geschäftsführer der Verbraucherschutzhilfe, bestreitet, mit Cold Calls auf Kundenfang zu gehen "Also, wir in unserem Hause machen keine Cold Calls, es gibt hier definitiv keine unaufgeforderten Anrufe! Das, was wir an Adressenmaterial vorliegen haben, ist von uns selbst generiert."

Frau Vetter jedenfalls hat definitiv nicht um den Anruf gebeten, sagt sie. Auch Wilhelm S. aus Wadersloh wollte nicht angerufen werden. Als die Verbraucherschutzhilfe den pensionierten Beamten anrief, war er fest davon überzeugt, dass es sich dabei um ein seriöses Angebot handelt.

Herr S. war sich so sicher, mit der Verbraucherzentrale zu sprechen, dass er sogar seine Kontonummer am Telefon herausgab. Das sollte man auf keinen Fall tun. Die Verbraucherzentrale würden niemals ungefragt anrufen und auf keinen Fall nach einer Kontonummer fragen.

Beide Kunden haben sofort nach dem schriftlichen Eingang der Auftragsbestätigung die Verträge gekündigt und sind so noch einmal mit einem "blauen Auge" davongekommen.

[b]Einfach Auflegen![/b]

Was soll man tun, wenn ein ungebetener Werbeanruf kommt? Niemals persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum oder Kontonummer angeben. Am besten: Einfach auflegen. Auch wenn das höfliche Menschen sicher Überwindung kostet.