Atommüll: Französischer Verfassungsrat hat keinen Einwand gegen Endlager

Der französische Verfassungsrat weist Beschwerden von Umweltverbänden und Anliegern eines möglichen künftigen Atommüll-Endlagers ab.

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Das Projekt Cigéo in einer Computergrafik.

(Bild: andra.fr)

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Aus verfassungsrechtlicher Sicht steht einem Atommüll-Endlager in Frankreich nichts im Weg. Das hat der französische Verfassungsrat Conseil constitutionnel entschieden. Radioaktive Abfälle unterirdisch zu lagern, stelle zwar auf Dauer eine Gefahr für die Umwelt dar, der Gesetzgeber strebe aber an, dass die Entsorgung sicher geschieht und nicht allein Aufgabe zukünftiger Generationen sei. So würden die Rechte zukünftiger Generationen nicht beschnitten.

Momentan werden die abgebrannten Brennstäbe der 56 französischen Reaktoren wiederaufbereitet. Die dabei entstehenden Abfälle werden zwischengelagert, schildert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Ein Endlager gibt es noch nicht, die Suche nach einem geeigneten Standort dafür begann bereits in den 1970er Jahren, kam aber zu keinem Ergebnis. In einem seit den 1990er Jahren laufenden Forschungsprogramm identifizierte die zuständige Organisation Andra für das Cigéo genannte Endlager-Projekt ein Gebiet in der Nähe der Gemeinde Bure, die etwa 120 km vom Saarland entfernt ist.

2016 wurde in einem Gesetzgebungsverfahren festgelegt, dass ein zukünftiges Endlager reversibel, der gelagerte Müll innerhalb von einhundert Jahren rückholbar sein muss. Darauf bezieht sich auch der französische Verfassungsrat in der Begründung für seine Entscheidung. Umweltverbände und Anlieger hatten geklagt, weil sie die Rückholbarkeit bezweifelten. Der Verfassungsrat weist darauf hin, dass die Reversibilität im gesamten Planungs-, Konstruktions- und Bauprozess berücksichtigt werde.

Anfang dieses Jahres beantragte die Andra beim französischen Ministerium für die Energiewende die Baugenehmigung für das Projekt Cigéo. Wird die Genehmigung erteilt, dürfen die Oberflächen- und Schachtanlagen sowie die ersten unterirdischen Einlagerungsstrukturen errichtet werden. Die eigentliche Endlagerung kann erst folgen, wenn die französische Atomaufsicht ASN diese genehmigt. Damit wird in den Jahren 2035 bis 2040 gerechnet.

Wegen möglicher grenzüberschreitenden Auswirkungen des künftigen Endlagers erstellten 2013 das Öko-Institut für Rheinland-Pfalz und das Saarland sowie 2021 das BASE jeweils ein Gutachten. Beide kommen zu dem Schluss, dass keine erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zu erwarten seien. Allerdings ließen bisherige Annahme zur Langzeitsicherheit noch Unwägbarkeiten übrig.

(anw)