Auch kalifornisches Gericht setzt Rambus-Patentrechtsverfahren aus

Nachdem eine Richterin aus Delaware in einem anderen Rechtsstreit zwischen Micron und Rambus Pflichtverletzungen in Bezug auf die Sicherung von Beweismaterial monierte, setzt nun auch ein kalifornischer Richter das Verfahren aus.

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Micron freut sich darüber, dass Richter Ronald M. Whyte vom Bundesbezirksgericht für Nordkalifornien das seit 2006 laufende und von Rambus angestrengte Verfahren vorerst gestoppt hat (PDF-Datei). Wegen der sehr ähnlichen Vorwürfe von Rambus gegen Micron, aber auch gegen Samsung und gegen die Firmen Hynix, Nanya und Samsung im Verbund, behandelt Richter Whyte diese Verfahren mittlerweile gemeinsam. Auch die Gegenklagen von Hynix und von Samsung gegen Rambus bezieht Whyte mit ein. Deshalb hat die Anordnung, dieses komplexe Verfahren vorerst auf Eis zu legen, große Bedeutung für Rambus.

Die Aussetzung des Verfahrens bedeutet indes noch keinen Sieg für Micron oder eine endgültige Niederlage für Rambus. Richter Whyte begründet seine Entscheidung vielmehr damit, dass er doppeldeutige Rechtsprechung vermeiden will: Während die Richterin Sue L. Robinson aus Delaware der Firma Rambus vorwarf, wissentlich ihre Pflicht zur Aufbewahrung potenziellen Beweismaterials verletzt zu haben und deshalb ihre Ansprüche gegen Micron nicht durchsetzen könne, hatte Richter Whyte in einem älteren Verfahren von Rambus gegen Hynix anders geurteilt. Den von den Hynix-Anwälten vorgebrachten Vorwurf, Rambus habe selbst "Unclean Hands", sah er als nicht bewiesen an.

In dem Verfahren, das Richter Whyte nun auf Eis gelegt hat, war im vergangenen November eine (auch technisch) interessante Vorentscheidung gefallen, die die Rambus-Ansprüche auf Lizenzzahlungen für Schutzrechte zwar auf sehr wenige Spezialfälle eingrenzt, diese aber für begründet hält. (ciw)