Balkonkraftwerke: Registrierung wird einfacher

Wer seine Solarsteckeranlage im Marktstammdatenregister eintragen will, muss ab Ostermontag weniger Angaben machen.

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Photovoltaik an einem Balkon in Bremen.

Balkonkraftwerk an einem Haus in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

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Balkonkraftwerke soll sich künftig unkomplizierter registrieren lassen. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, dass das Prozedere zum 1. April vereinfacht wird, auch soll die Nutzerführung im Marktstammdatenregister (MaStR) modernisiert werden. Die Website des Registers wird deshalb am kommenden Montag voraussichtlich von 9 bis 10:30 Uhr wegen Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein.

Statt bisher 20 müssen die Balkonkraftwerkbetreiber ab Ostermontag neben ihren Personalien künftig noch 5 Angaben machen. Das sind laut Auskunft der Bundesnetzagentur auf Anfrage von heise online das Datum der Inbetriebnahme, die Anzahl der Module sowie deren Gesamtleistung, die Wechselrichterleistung und die Stromzählernummer.

Die erstmalige Inbetriebnahme ist der Zeitpunkt, zu dem die Anlage das erste Mal Wechselstrom in das Hausnetz einspeist. "Das ist in der Regel der Zeitpunkt, an dem das Balkonkraftwerk aufgebaut oder angebracht wird und der Stecker zum ersten Mal in eine Steckdose eingesteckt wird", erläuterte ein Sprecher der Bundesnetzagentur.

Angaben zur Leistung der Module seien meist der Bedienungsanleitung zu entnehmen, ebenso Angaben zur Wechselrichterleistung. Die Zählernummer ist üblicherweise auf der Stromrechnung abgedruckt. Sie ist eine vertrauliche Angabe und wird deshalb im Marktstammdatenregister nicht veröffentlicht.

Bundesnetzagenturpräsident Klaus Müller bezeichnete die Neuregelung als eine Entbürokratisierung. Mit dieser soll es auch weitergehen. Wenn ein Gesetzespaket zur Beschleunigung des Solarzubaus den Bundestag passieren sollte, müssten weniger Daten in das Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dann würde beispielsweise bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt. Auch soll die Pflicht entfallen, Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber zu melden, eine Registrierung im Marktstammdatenregister soll dann ausreichen.

Das Marktstammdatenregister (abgekürzt MaStR) gibt es im Web seit Ende 2019. Dort werden alle Anlagen und Einheiten im deutschen Energiesystem erfasst. Betreiber von Balkonkraftwerke – auch Steckersolaranlagen genannt – müssen ihre Anlage dort sowie auch beim Anschlussnetzbetreiber melden. Mit dem Register bezweckt die Bundesnetzagentur, eine einheitliche und vollständige Datengrundlage zu bieten, auf die Politiker, Wissenschaftler und Unternehmer zugreifen können.

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Momentan enthält das Register Daten zu etwa 5 Millionen Anlagen und 3,5 Millionen Anlagenbetreibern und anderen Marktakteuren. 2023 wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke.

(anw)