Bundeskabinett billigt Green Card

Das Bundeskabinett hat heute der so genannten Green Card für ausländische IT-Spezialisten zugestimmt.

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Nachdem Anfang Mai zwischen Bundesregierung, Bundesanstalt für Arbeit und EDV-Branche die Eckpunkte für die Arbeitserlaubnisse für ausländische IT-Experten beschlossen wurden, hat das Bundeskabinett heute der so genannten Green Card für ausländische IT-Spezialisten zugestimmt. Das Kabinett verabschiedete in diesem Rahmen zwei Verordungen, die Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Verordnung über ausländeraufenthaltsrechtliche Genehmigungen. Letztere erfordert zusätzlich die Zustimmung des Bundesrates. Dieser verhandelt das Thema am 14. Juli. Beide Verordnungen sollen Anfang August 2000 in Kraft treten.

Dabei sollen maximal 20.000 ausländische Spezialisten in einem Zeitraum von drei Jahren zugelassen werden. Nach der Zulassung von 10.000 EDV-Experten wird geprüft, ob weiterhin Bedarf besteht. Das Kriterium für einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt über die Green Card ist ein Hochschul- oder Fachhochschulabschluss auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie oder ein mit dem deutschen Arbeitgeber vereinbartes Jahresgehalt von mindestens 100.000 Mark. Die Beschäftigung der ausländischen Spezialisten ist auf maximal fünf Jahre beschränkt. Die Arbeitsämter sind dabei angewiesen, innerhalb einer Woche die Erteilung der Arbeitserlaubnis zuzusichern, sofern alle benötigten Unterlagen vorliegen.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung mit der IT-Wirtschaft vereinbart, durch Ausbildungsprogramme für Nachwuchs aus dem eigenen Land zu sorgen. So soll die Zahl der Ausbildungsplätze in den neuen IT-Berufen um 20.000 bis zum Jahr 2003 auf 60.000 erhöht werden. (atr)