Bundesregierung macht den Weg zur CO₂-Speicherung frei

Damit in Deutschland in großem Stil CO₂ abgeschieden, transportiert und gespeichert werden kann, hat die Bundesregierung nun Schritte eingeleitet.

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In der norwegischen Nordsee werden im Projekt Sleipner jährlich eine Million Tonnen CO₂ eingelagert.

(Bild: Equinor)

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Die Bundesregierung will in Deutschland Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Usage (CCU) ermöglichen. Ohne die Abscheidung und Speicherung beziehungsweise Nutzung von CO₂ seien Deutschlands Klimaziele unmöglich zu erreichen, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Ab 2030 müsse CO₂ in "relevanten Mengen" abgeschieden und gespeichert werden, um bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Dafür hat Habeck am heutigen Montag Eckpunkte für eine Carbon-Management-Strategie und einen darauf basierenden Entwurf vorgelegt, mit dem das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG) geändert werden soll.

"Demnach sollen die Anwendung von CCS/CCU, der Transport und die Offshore-Speicherung in Deutschland ermöglicht werden", teilte das Wirtschaftsministerium mit. Dabei würden Meeresschutzgebiete ausgeschlossen. Ebenso soll CO₂ im geologischen Untergrund des deutschen Festlands (onshore) weiterhin nicht dauerhaft gespeichert werden dürfen. Allerdings könne der Bund eine gesetzliche Grundlage schaffen, um auf Bitte der Länder ein "Opt-in einzelner Bundesländer zur Onshore-Speicherung" zu ermöglichen.

Im brandenburgischen Ketzin habe ein Forschungsprojekt im Demonstrationsmaßstab gezeigt, dass CO₂ an Land sicher und verlässlich sowie ohne Gefährdung von Menschen und Umwelt gespeichert werden könne. Offshore sei die Sicherheit der geologischen CO₂-Speicherung durch das norwegische Projekt Sleipner belegt, wo seit 1996 jährlich etwa 1 Million Tonnen CO₂ injiziert würden.

Beim Einsatz von CCS und CCU geht es der Regierung vor allem um schwer oder nicht vermeidbare Emissionen, also insbesondere um Prozesse, die weder komplett vermieden werden können noch unmittelbar auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder Wasserstoff umgestellt werden können. Industrien wie Zement- und Kalkindustrie, Bereiche der Grundstoffchemie und die Abfallverbrennung könnten durch die Verteuerung der Zertifikate des Europäischen Emissionshandels zunehmend unter Kostendruck geraten. Hier will die Regierung momentan bestehende Hürden abbauen.

Dabei bleibe es beim Kohleausstieg, betont das Ministerium weiter, für Emissionen aus der Kohle-Verstromung werde der Zugang zu CO₂-Pipelines ausgeschlossen. Damit diese Pipelines überhaupt erst gebaut werden können, soll das KSpG geändert werden. Bisher scheitern Planfeststellungsverfahren für Pipeline-Projekte wegen fehlenden und veralteten Verweisen des KSpG ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie diversen weiteren Rechtsunsicherheiten, sodass auch gemeinsame europäische Pipeline-Projekte aktuell nicht umgesetzt werden können.

Für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern oder Biomasse werde die Anwendung von CCS/CCU ebenfalls ermöglicht, aber bei fossilen Energieträgern nicht gefördert, schreibt das Ministerium. Hier verweist es auf wasserstofffähige Gaskraftwerke, wie sie in der vor drei Wochen vorgelegten Kraftwerksstrategie vorgesehen sind, sowie auf den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien.

In der seit Juli vorigen Jahres vorliegenden Wasserstoffstrategie war die Bundesregierung bereits davon abgerückt, ausschließlich auf "grünen" Wasserstoff zu setzen. Solcher, der nur mit erneuerbaren Energien hergestellt wird, soll bevorzugt gefördert werden, aber ebenfalls, wenn auch geringer, beispielsweise "blauer Wasserstoff". Dieser wird aus fossilem Erdgas per Reformierungsverfahren gewonnen, dabei wird CCS angewendet.

(anw)