CD-Brenner-Abgabe subventioniert Großverdiener

Mit pauschalen Gebühren für CD-Brenner und -Rohlinge will die GEMA den Urheberrechtsschutz ausweiten. Nutznießer sind nicht immer die Künstler.

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Von
  • Frank Rohse

Mit pauschalen Gebühren für CD-Brenner und -Rohlinge will die GEMA den Urheberrechtsschutz ausweiten. Nutznießer dieser zusätzlichen Abgaben sind nach Erkenntnissen von Telepolis jedoch nicht die Künstler, sondern in erster Linie die Großverdiener der Musik- und Filmindustrie sowie die Verwertungsgesellschaften selbst.

Der Grund dafür ist die komplizierte und undurchsichtige Ausschüttungspraxis bei der GEMA und bei anderen Verwertungsgesellschaften. So berechnet beispielsweise die Verwertungsgesellschaft für Film-und Fernsehproduzenten (VFF) die Einnahmen durch CD-Brenner und Computerteile mittels eines Schlüssels aus Senderreichweite und Sendezeit. Damit würde jeder, der einen Computer oder einen CD-Brenner kauft, Talkshows, Daily Soaps und Quizsendungen mitfinanzieren.

Anhand einer Stichprobe hat Telepolis untersucht, ob der Großteil der über Computer kopierten Dateien wirklich aus aufgenommenem Top-40-Material und den erfolgreichen deutschen Fernsehproduktionen besteht, wie es laut Zuteilungsschlüssel der GEMA ausgeschüttet wird. Die Ergebnisse bestätigen jedoch die Vermutung vieler Experten, dass digitales Kopieren eher Musik abseits der Spektakel der Musikkonzerne fördert.

Siehe dazu Urheberrechtsausgleich oder Subventionssteuer? in Telepolis. (fro)