E-Rezept: Experten bemängeln Unklarheiten beim Cardlink-Verfahren

Weil Online-Apotheke beim Cardlink-Verfahren angeblich bevorzugt werden, fordern TI-Experten, dass die Spezifikationen konkretisiert werden.

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(Bild: LeoWolfert/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Nach der Verabschiedung der Spezifikation zu eHealth-Cardlink-Verfahren hat eine Gruppe von TI-Experten das Interop Council der Gematik angerufen. Sie befürchtet, dass die Spezifikation einseitig die Versandapotheken gegenüber den Vor-Ort-Apotheken bevorzugt, weil diese in der Lage sind, eigene Apps zu entwickeln oder entwickeln zu lassen.

Mangels eindeutiger Spezifikationen könnten die Apps so gestrickt werden, dass die Auswahl einer Vor-Ort-Apotheke über den Apotheken-Verzeichnisdienst nicht mehr möglich ist. Der geforderte "diskriminierungsfreie Zugang" zu Apotheker-Dienstleistungen würde so wegfallen.

Mit der hauseigenen Mehrheit von 51 Prozent hat das Bundesgesundheitsministerium gegen die Stimmen aller übrigen Gesellschafter das Cardlink-Verfahren durchgesetzt. Die Spezifikationen von Cardlink (PDF) sind seit kurzem verfügbar. Das Verfahren ermöglicht die Entwicklung von Apps für das Einlösen von E-Rezepten, bei denen nicht die PIN der Gesundheitskarte eingegeben werden muss, wie dies bei der Rezept-App der Gematik der Fall ist.

Umsetzung des Cardlink-Verfahrens eines E-Rezept-Dienstleisters für Apotheken (Schema)

(Bild: ecsec GmbH)

Stattdessen sollen BesitzerInnen eines NFC-fähigen Smartphones die auf der Gesundheitskarte oben rechts abgedruckte Card Access Number (CAN) eingeben. In Verbindung mit dem Zeitstempel wird so eine verschlüsselte Kommunikation aufgebaut und der Versicherten-Status am Verzeichnisdienst (VSDM) überprüft. Nach dieser Überprüfung wird ein SMS-Code erzeugt und an das Smartphone zurückgeschickt. Dabei muss laut Spezifikationen sichergestellt sein, dass die Benachrichtigung ausschließlich an Telefonnummern von deutschen Anbietern gesendet wird. Anschließend wird der Rezept-Server abgefragt, ob Rezepte vorliegen.

Das Verfahren wurde bereits während der Entwicklung der Spezifikation von Gesellschaftern der Gematik kritisiert. Sie vermissten den "diskrimierungsfreien Zugang", wie er bei der Rezept-App der Gematik realisiert ist. Dort kann man über den Verzeichnisdienst der Apotheken (APOVZD) die nächste Apotheke vor Ort auswählen, aber auch eine Versandapotheke. Nun haben IT-Experten diese Kritik als "Interoperabilitätsproblem" (PDF) beim Interop Council der Gematik eingereicht.

Das Gremium soll in seiner nächsten Sitzung darüber beraten, wie der Zugang zu Apotheken-Informationen ausgestaltet werden kann. Insbesondere möchte es sicherstellen, dass das Cardlink-Verfahren "auch von Apotheken ohne eigene App genutzt werden kann", schreiben die Experten in ihrer Eingabe.

(mack)