Cyberbunker-Prozess: Möglicherweise Wiederholung vor dem Landgericht

Der Prozess um den sogenannten Cyberbunker könnte ans Landgericht zurückverwiesen werden. Das deutete sich jetzt in der Revisionsverhandlung vor dem BGH an.

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Schreibtisch mit sechs Bildschirmen

Der Cyberbunker während der Razzia

(Bild: LKA Rheinland-Pfalz)

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Das Gerichtsverfahren gegen die Betreiber des Cyberbunkers könnte mindestens in Teilen noch einmal neu verhandelt werden müssen. Das jedenfalls haben in der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof am heutigen Donnerstag nicht nur die Verteidigung und die Anklage gefordert, auch vom Gericht kamen diesbezügliche Andeutungen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Die neuerliche Entscheidung in einem der bundesweit größten Prozesse um Cybercrime und Betreiberhaftung solle am 12. September verkündet werden. Angeklagt und vom Landgericht Trier nach 79 Verhandlungstagen verurteilt wurden sieben Männer und eine Frau. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten Revision eingelegt, die jetzt beim BGH verhandelt wird.

Die Angeklagten hatten aus einem ehemaligen Bundeswehr-Bunker – dem "Cyberbunker" – in Traben-Trarbach an der Mosel einen Bulletproof-Hoster betrieben. Öffentlich hatten sie damit geworben, dass sie sich nicht in die Hosting-Inhalte der Kundschaft einmischen würden, solange es sich dabei nicht um Kinder- oder Jugendpornografie handele, und dass sie keinesfalls mit den Behörden kooperieren würden. Gehandelt wurden über die Server dann nicht nur illegale Medikamente und Drogen, sondern beispielsweise auch erbeutete Daten. Zu den rund 250.000 ermittelten Straftaten gehören laut Anklage auch Datenhehlerei, Computerangriffe, Falschgeldgeschäfte sowie Links zu Kinderpornografie und Mordaufträgen.

Im September 2019 hatten 650 Beamte von Sondereinsatzkommandos mehrerer Bundesländer den Bunker gestürmt, die Betreiber wurden derweil in einem Restaurant in Traben-Trarbach verhaftet. Im Dezember 2021 waren sie vom Landgericht Trier (Aktenzeichen 2a KLs 5 Js 30/15) als "kriminelle Vereinigung" zu Haftstrafen verurteilt worden. Die Generalstaatsanwaltschaft ist aber der Meinung, dass sie sich auch der Beihilfe zu den begangenen Straftaten schuldig gemacht haben und hat höhere Strafen gefordert. Nach Ansicht des Landgerichts hätten sie dafür aber über jede konkrete Haupttat Bescheid wissen müssen. "Eine generelle Kenntnis, dass illegale Dienste gehostet werden, reicht aber für den Gehilfenvorsatz nicht", sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler.

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In der Verhandlung am Donnerstag erläuterte die Bundesanwaltschaft laut dpa erneut, warum sich die Angeklagten ihrer Überzeugung nach der Beihilfe schuldig gemacht haben. Die hätten nicht einfach nur die Servertechnik bereitgestellt und ihre Werbung sei eindeutig gewesen. Dem widersprach die Verteidigung, die Beschuldigten hätten rechtlich gar nicht nachforschen dürfen, was auf den Servern passiere, nur so hätten sie sich datenschutzkonform verhalten.

Die Anwälte der Söhne des Hauptverdächtigen aus den Niederlanden sagte noch, dass es beiden bei ihrer Arbeit nur um familiäre Hilfe für den Vater gegangen sei. Ein weiterer Verteidiger meinte demnach, es habe sich um ein normales Arbeitsverhältnis gehandelt, sein Mandant habe lediglich Arbeitsanweisungen ausgeführt. Zweifel an Teilen des Urteils des Landgerichts äußerte auch der Vorsitzende Richter. Dabei ging es um dessen Berechnungen zum Anteil der illegalen Inhalte auf den Servern.

(mho)