DSA: EU-Kommission hat Fragen an LinkedIn

LinkendIn hat eine offizielle Informationsanfrage der EU-Kommission bekommen. Ein erster Schritt in der Durchsetzung des DSA.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht
Die Illustration zeigt eine Frau, die ein Smartphone hält. Auf dem Smartphone ist die App LinkedIn geöffnet. Im Hintergrund ist ein aufgeklappter Laptop zu sehen, auf dem die Internetseite von LinkedIn geöffnet ist.

(Bild: PK Studio/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Im Rahmen des Digital Services Act (DSA) hat die EU-Kommission eine offizielle Informationsanfrage an LinkedIn geschickt. Die Social-Media-Plattform muss sich zu einigen Fragen über die Nutzung der Daten und zur Werbung äußern. Eine solche Anfrage ist ein erster Kontrollschritt. Reichen der Kommission die Antworten nicht, kann sie eine förmliche Untersuchung einleiten. Im schlimmsten Fall geht es darum, ob es sogar zu Strafzahlungen kommt.

Die Kommission möchte konkret von LinkedIn wissen, wie sie die Daten der Nutzer verwenden, um personalisierte Werbung auszuspielen. In der Aussendung heißt es dazu: "Die Europäische Kommission hat LinkedIn ein förmliches Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) zugestellt und um nähere Angaben dazu gebeten, wie der Dienst mit dem Verbot der Darstellung von Werbung auf der Grundlage von Profiling unter Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten vereinbar ist." Für die Antwort hat die Microsoft-Tochter bis 5. April 2024 Zeit.

LinkedIn ist als VLOP eingestuft, eine von 17 Very Large Online Platforms. Sie werden monatlich von mindestens 45 Millionen Menschen genutzt und müssen ob ihrer Stellung besondere Transparenzpflichten und Regulierungen einhalten. Entsprechend gehört zu der Informationsanfrage der Kommission auch, dass LinkedIn erklären muss, wie sie notwendige Transparenzanforderungen für Werbung für seine Nutzer bereitstellt.

Der DSA zielt darauf ab, illegale Inhalte aus dem Internet schneller und besser zu bekämpfen und den Verbrauchern mehr Rechte zu geben. Er ist seit Februar voll in Anwendung, die VLOPs und zwei Very Large Online Search Engines, Google und Bing, mussten sich bereits ein halbes Jahr zuvor an das Gesetz halten.

Die Kommission hat bereits Tiktok im Visier. Es läuft ein förmliches Verfahren, in dem Tiktok erklären muss, wie sie sich an die Regeln halten. Dabei geht es vor allem um den geforderten Jugendschutz, Datenschutz und Werbung. Auch gegen X läuft ein solches Verfahren. Hier möchte die EU wissen, ob genug gegen die Verbreitung illegaler Inhalte getan wurde. Zuletzt muss sich AliExpress den Fragen der Kommission stellen. Anfang November hatte AliExpress einen blauen Brief aus Brüssel bekommen und sollte seine DSA-Maßnahmen erklären. Die chinesische E-Commerce-Plattform sollte erläutern, wie sie ihren Pflichten zu Risikobewertungen und zum Verbraucherschutz auf DSA-Basis nachkommt. Dabei geht es vor allem um die Verbreitung illegaler Produkte wie gefälschter Arzneimittel über das Portal. Das hat AliExpress offenbar nicht ausreichend beantwortet.

(emw)