Däubler-Gmelin will Autorenrechte stärken

Mit einem neuen Urhebervertragsrecht will die Bundesregierung die Stellung der Urheber gegenüber der Medienindustrie stärken.

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Von
  • Florian Rötzer

Die Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hat gestern in Berlin den Entwurf für ein Urhebervertragsrecht vorgestellt, das die Stellung der Autoren gegenüber den Verwertern ihrer Werke stärken soll. "Kreativität muss sich lohnen", betonte die SPD-Politikerin immer wieder auf der Bundespressekonferenz. Daher will sie die "strukturelle Unausgewogenheit" zwischen freien Urhebern wie Künstlern, Autoren, Übersetzern, Journalisten oder Fotografen auf der einen und Verlegern, Filmproduzenten und -verkäufern oder anderen Abnehmern auf der anderen Seite "rechtsstaatlich ausgleichen".

Kern des Entwurfs, der laut Däubler-Gmelin die "lange versprochene und von Gerichten angemahnte" Ergänzung des aus der Mitte der 60er Jahre stammenden Urheberrechtsgesetzes (UHG) darstellt, ist die Verankerung des gesetzlichen Anspruchs der Kreativen auf eine angemessene, das heißt "branchenübliche", Vergütung ihrer Arbeit in Paragraph 32, Absatz 1.

Mit ihrem Vorstoß möchte Däubler-Gmelin alle Beteiligten dazu bringen, endlich darüber zu reden, wie viel Geld beispielsweise mit der Mehrfachverwertung von Inhalten über verschiedene Medienformate wie Film, Buch, CD und Online hinweg verdient wird. Viele Verleger übernehmen beispielsweise die für ein Zeilenhonorar für ihre Print-Publikationen erstandenen Texte einfach in ihre Online-Ausgaben oder verkaufen "Content" an Dritte, ohne dafür gesondert zu zahlen. Einer derartigen "vollständigen Entrechtung der Kreativen" will die SPD-Politikerin einen Riegel vorschieben. "Jede Nutzungsart – sei es nun in Form einer CD-Rom, eines Buches oder im Internet – muss selbstverständlich angemessen vergütet werden", betonte Däubler-Gmelin. Um diesen Anspruch geltend zu machen, seien "Verhandlungen auf gleicher Augenhöhe" notwendig. Die sollen mit Hilfe der Verbände freier Autoren ermöglicht werden.

Eine Ausnahmeregelung vom gesetzlichen Vergütungsanspruch lässt der Entwurf dann zu, wenn der Urheber jedermann pauschal unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht einräumt. Die aufgenommene Einschränkung beugt damit nach Ansicht des Justizministeriums einer befürchteten Rechtsunsicherheit für "Open Source"-Programme und anderen "Open Content" vor. (Stefan Krempl)

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