Datenbank für ungeschützte Erfindungen

Das Fachinformationszentrum Karlsruhe bietet Zugang zu der Volltext-Datenbank RDISCLOSURE für international frei verwertbare Erfindungen an.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Richard Sietmann

Als Ergänzung zu den bereits bestehenden Patent-Datenbanken bietet das Fachinformationszentrum Karlsruhe jetzt auch den Zugang zu der Volltext-Datenbank RDISCLOSURE für international frei verwertbare Erfindungen an. Dabei handelt es sich um die elektronische Version der Fachzeitschrift Research Disclosure , in der Erfinder schon seit mehr als 40 Jahren ihre Neuentwicklungen und Ideen aus allen Bereichen der Wissenschaft und Technik veröffentlichen. Da die Erfindungen mit der Veröffentlichung nicht mehr patentfähig sind, können sie von jedermann für die eigene Produktentwicklung genutzt werden.

Normalerweise sind Erfinder in der Hoffnung auf Lizenzerträge eher an dem Patentschutz als an der Publikation interessiert. Es sind daher vor allem Firmen, die durch Veröffentlichung Erfindungen in die Public Domain einstellen, und dies geschieht keineswegs zur uneigennützigen Förderung des Gemeinwohls, sondern hat handfeste strategische Gründe in der Verteidigung eigener Interessen: Die Publikation verhindert, dass Dritte zu einem späteren Zeitpunkt für die gleiche Erfindung kommerziell auswertbare Schutzrechte erlangen können, denn Patente werden nur für Erfindungen erteilt, die über den bekannten Stand der Technik hinausgehen und neu sind -- was bereits veröffentlicht ist, kann niemand mehr als neu für sich reklamieren.

Wenn etwa die Patentfähigkeit einer Erfindung fraglich ist und ein Unternehmen im Hinblick auf die Kosten eine Patentanmeldung scheut, es aber nicht darauf ankommen lassen möchte, dass ein Konkurrent den Schritt geht und mit etwas Glück plötzlich Monopolrechte erlangt, ist die Veröffentlichung unter Umständen die billigere Lösung.

Ein anderer Fall liegt vor, wenn die Nutzung eines bereits bestehenden Patentes von Voraussetzungen abhängt, die ein geschickter Konkurrent als Erfindung beanspruchen und damit die wirtschaftliche Verwertung blockieren könnte. Zwar könnte das Unternehmen selbst patentieren, doch einen Kranz von Sperrpatenten um eine Schlüsselerfindung herum zu legen, ist wegen der damit verbundenen Gebühren oftmals zu teuer. Dann ist Publizieren billiger und erfüllt den gleichen Zweck, die Wegelagerei durch Dritte auszuschalten. Neben wissenschaftlichen und technischen Fachzeitschriften mit ihren langwierigen Begutachtungsprozessen dienen Spezialzeitschriften wie Research Disclosure oder The IP.com Journal der schnellen und gezielten Offenlegung von Erfindungen, die Wettbewerbern das Leben erschweren, indem sie die Latte des Stands der Technik höher legen.

In der vom FIZ Karlsruhe angebotenen Datenbank RDISCLOSURE sind derzeit 27.000 Einzelpublikationen eingetragen, und monatlich kommen etwa 400 hinzu. Die Verwertung dieser Erfindungen ist zwar frei, nicht aber der Zugang: Bei Recherchen wird eine Gebühr von 150 Euro pro Anschaltstunde fällig, und das Anzeigen der bibliografischen Information kostet einen Euro pro Dokument bzw. fünf Euro für kompletten Volltext. (Richard Sietmann) / (tol)