Datenschützer: YouTubes Adblocker-Erkennung verstößt gegen EU-Recht

Das Erkennen von Adblockern seitens YouTube auf Geräten der Nutzer sei illegal, so Datenschützer. Sie fordern eine Überprüfung und Stellungnahme der EU.

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YouTube-Logo auf Handy neben Ohrhörern

(Bild: Shutterstock.com/Chubo - my masterpiece)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Frank Schräer

Das jüngst verstärkte Vorgehen seitens YouTube gegen die Nutzung von Werbeblockern wird von Datenschützern kritisch gesehen. Das Problem: Das Verfahren zur Erkennung dieser Adblocker auf den persönlichen Geräten der YouTube-Konsumenten könnte gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen. Sie fürchten illegales Ausspähen der Nutzer. Deshalb verlangt etwa der EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) eine Überprüfung und Stellungnahme der Europäischen Kommission.

YouTube ist im Laufe dieses Jahres vermehrt gegen Werbeblocker vorgegangen. Es begann in den USA mit eingeblendeten Warnhinweisen, wenn Nutzer einen Werbeblocker einsetzen. Diese konnten aber einfach weggeklickt werden. Kurz darauf hat YouTube sein Vorgehen verschärft und Adblocker-Nutzer nach drei Videos herausgeschmissen. Kürzlich wurden solche Anwender auch in Deutschland mit Warntafeln begrüßt, denn YouTube hat sein Vorgehen gegen Adblocker offenbar ausgeweitet.

Allerdings verlangt die ePrivacy-Richtlinie der EU (2002/58/EG, Artikel 5, Absatz 3), dass Online-Dienste die Zustimmung der Nutzer einholen müssen, wollen sie auf im Endgerät gespeicherte Informationen zugreifen. Dazu gehören auch die bekannten Cookie-Banner. Ausgenommen davon sind nur Dienste, die sonst nicht genutzt werden könnten. Nach Ansicht von Datenschutz-Aktivist Alexander Hanff sind die von YouTube eingesetzten Javascript-Erkennungsverfahren der Werbeblocker einwilligungspflichtig, aber die Plattform verzichtet auf entsprechende Hinweise.

Hanff hat eine entsprechende Beschwerde gegen YouTube bei Irlands Datenschutz-Kommission (DPC) eingelegt, berichtet das Magazin Wired. Hanff verlangt, dass die DPC Schritte gegen YouTube einleitet wegen Rechtsbruch und YouTube anweist, die unrechtmäßige Nutzung der Adblocker-Erkennungsverfahren zu stoppen. Lauf Hanff würde YouTube zu erkennen versuchen, welche Software die Anwender auf ihren Geräten einsetzen oder wie sie ihre Browser nutzen. "Das ist nicht okay. Das ist illegal", so Hanff.

Hanff hatte sich bereits vor Jahren gegen Anti-Adblock-Techniken ausgesprochen, zum "Adblock Action Day" der Verleger 2016. Nach seiner Auffassung sind Skripte, die den Einsatz von Adblockern mittels JavaScript und ähnlicher Techniken überprüfen oder gar blockieren, ohne ausdrückliches Einverständnis des Nutzers illegal – vergleichbar mit YouTubes jetzigem Vorgehen. Auch die Technik mancher Adblocker sei datenschutzrechtlich bedenklich.

Patrick Breyer schließt sich Hanffs Ansicht an und bringt das Verfahren vor die EU-Kommission. Der EU-Abgeordnete der Piratenpartei begründet dies aber auch damit, dass sich Nutzer mit Adblockern etwa vor dem Ausspionieren ihres Surfverhaltens schützen würden, wie er bei Mastodon schreibt. Breyer verlangt eine schriftliche Antwort der Kommission auf die Fragen, ob der Schutz im Endgerät gespeicherter Informationen auch umfasst, ob Adblocker-Software installiert ist, und ob solche Erkennungsverfahren unbedingt erforderlich sind für Dienste wie YouTube oder ob sie unzulässig sind.

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Ein YouTube-Sprecher erklärte auf Anfrage von Wired, dass die Adblocker-Erkennung innerhalb YouTubes durchgeführt wird und nicht auf den Endgeräten der Nutzer. Allerdings ist ein Verfahren mit Server-seitiger Adblocker-Erkennung bislang nicht bekannt. Alle bisherigen Werbeblocker-Erkennungsverfahren YouTubes würden JavaScript nutzen, so das Magazin.

(fds)