Datenschützer kritisiert Novellierung des Telekommunikations-Gesetzes

Mecklenburg-Vorpommerns oberster Datenschützer betonte aber, dass immer verantwortlicher mit sensiblen Daten umgegangen werde.

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  • dpa

Mecklenburg-Vorpommerns Datenschützer Werner Kessel hat die Bundesregierung für die geplante Novellierung des Telekommunikations-Gesetzes (TKG) kritisiert. Der Entwurf sehe die Speicherung zahlreicher persönlicher Daten von Mobiltelefonierern vor, sagte Kessel. "Während man für den normalen Anschluss noch eine Rechnungsadresse braucht, sollen plötzlich auch bei so genannten Pre-Paid-Karten alle Daten festgehalten werden", monierte Kessel. Es sei völlig überflüssig, die Informationen beim Verkauf der Telefonkarten an Tankstellen oder im Supermarkt zu speichern. "Nächster Schritt kann dann nur noch sein, dass man seinen Personalausweis einscannen oder hinterlegen muss, wenn man mal aus der Telefonzelle telefonieren möchte", sagte er.

Kessel lobte, dass immer verantwortlicher mit sensiblen Daten umgegangen werde. Das Bewusstsein für vertrauliche Informationen sei in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen, sagte Kessel bei der Vorlage seines Berichtes für die letzten beiden Jahre. "Nach dem 11. September war der Gegenwind, gerade aus der Politik, sehr stark. Inzwischen hat sich aber die Auffassung durchgesetzt, dass es ohne Datenschutz nicht geht", sagte Kessel.

Ein erheblicher Teil des Zweijahresberichts dreht sich um das Thema Videoüberwachung. "Dort, wo Hausrecht gilt, sind Kameras gestattet, die Überwachung öffentlicher Plätze bleibt verboten. Das ist ein akzeptabler Kompromiss", sagte der Datenschützer. Er wies darauf hin, dass selbst die Anwesenheit einer Kamera bereits das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze. "Wenn der Polizist durch die kalte Kamera ersetzt wird, geht ein Stück Menschlichkeit und Sicherheit im Alltag verloren", sagte er.

Der jüngste Fall des bedenklichen Umgangs mit dem Datenschutz habe sich in den vergangenen Wochen in Greifswald ereignet. Ein "Spaßbad" habe im Sauna- und im Bad-Bereich Kameras aufstellen lassen, deren Bilder live ins Internet übertragen worden seien. Trotz einer leichten Verzerrung hätten die für jeden zugänglichen Bilder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. "Ohne allzu viel Technik hätten die Bilder wieder entzerrt werden können. Die Badegäste waren durch diese eigenartige Werbung keinesfalls geschützt", sagte er. (dpa) / (jk)