DSA: Algorithmwatch sieht dringenden Nachholbedarf in Deutschland

Der Bundestag berät über den Vorschlag für das deutsche Begleitgesetz zum Digital Services Act. Unklarheiten können Deutschland auf die Füße fallen.

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(Bild: metamorworks / Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Falk Steiner

Ab dem 17. Februar gilt auch für alle europäischen Unternehmen der Digital Services Act (DSA) und verdrängt dabei viele bisherige Vorschriften. Zwar kommt das dazugehörige, deutsche Digitale-Dienste-Gesetz erst später, die betroffenen Anbieter müssen sich dennoch ab dem Termin an das höherrangige europäische Recht halten – etwa bei der Inhaltemoderation, bei der Meldung von Inhalten an Strafverfolgungsbehörden und bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen. In denen müssen Anbieter künftig etwa erklären, nach welchen Kriterien ihre algorithmischen Sortierfunktionen arbeiten. In einer Stellungnahme sieht die Nichtregierungsorganisation Algorithmwatch bei der Kabinettsfassung des Digitale-Dienste-Gesetzes nun noch einiges an Verbesserungspotenzial.

Zwar bewerten es die Experten als positiv, dass bei der Zuständigkeit Klarheit geschaffen wurde und die Bundesnetzagentur die Rolle als deutscher Koordinator für Digitale Dienste (KDD) übernehmen soll. Sie kritisieren aber, dass die Vorschriften für Beschwerdeverfahren zu ungenau seien, was als "effektives Beschwerdeverfahren" bei der Aufsicht gelte. Hier müssten die Bundestagsabgeordneten nachbessern und klare Indikatoren im Gesetz definiert werden.

Auch in einem zweiten Punkt fordert Algorithmwatch in seiner Stellungnahme Nachbesserungen: Anders als beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das ab Mitte Februar weitgehend verdrängt wird, gibt es beim Digital Services Act und dem Digitale-Dienste-Gesetz keinen Katalog genau bezeichneter Straftaten, die bei Verdacht eine Meldepflicht an die zuständigen Behörden auslösen. Stattdessen ist von Straftaten mit Gefahr für Leib und Leben die Rede. Das wäre deutlich enger gefasst als unter dem NetzDG, das unter anderem bei Volksverhetzung oder Gewaltdarstellungen bereits eine Meldepflicht vorsieht.

Das Bundeskabinett rechnet mit einem massiven Anstieg der Meldungen, die – so sieht es der Gesetzentwurf vor – an das Bundeskriminalamt gehen würden. Algorithmwatch erscheint das nicht plausibel: "Aufgrund der erwarteten jährlichen 720.000 Fälle soll sich der Stellenumfang von bisher 44 Stellen auf 450 Stellen insgesamt erhöhen. Allein daraus würden sich 31,4 Millionen Euro zusätzliche Personalkosten ergeben", schreibt die Organisation. Bei der Bundesnetzagentur sollen hingegen nur 70,4 Stellen eingerichtet werden, um DSA und DDG durchzusetzen – das Verhältnis sei nicht nachvollziehbar und der hohe Ansatz beim BKA deshalb fragwürdig. Auch weitere zivilgesellschaftliche Organisationen äußern Kritik an dem Aufwuchs beim BKA. Der zuständige Bundestagsausschuss für Digitales wird sich voraussichtlich am 21. Februar im Rahmen einer Anhörung mit dem Digitale-Dienste-Gesetz beschäftigen. Eine Verabschiedung des Gesetzes soll dann im späteren Frühjahr erfolgen. Problematisch spät, gilt das Gesetz doch bereits ab Mitte Februar. Ist Deutschland nicht rechtzeitig bereit, könnte das zu Strafen führen.

(emw)