Mehr als 1000 Video-Gerichtsverhandlungen im Norden

In mehr als 1000 Fällen wurden im vergangenen Jahr im Norden Deutschlands Beteiligte einer Gerichtsverhandlung per Video zugeschaltet.

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(Bild: rukawajung/Shutterstock.com)

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  • dpa

Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung und der Modernisierung der Technik insgesamt an den Gerichten in Schleswig-Holstein einen kräftigen Schub gegeben. So wurden von Juni 2020 bis Februar dieses Jahres höchstwahrscheinlich deutlich mehr als 1000 Verhandlungen so geführt, dass Beteiligte per Video zugeschaltet waren.

Dies geht aus der Antwort des Schleswig-Holsteinischen Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des SSW-Landtagsabgeordneten Lars Harms hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Demnach kamen in dem genannten Zeitraum in den vier Landgerichten, den Amtsgerichten Kiel und Lübeck sowie am Oberlandesgericht 866 Videoverhandlungen zusammen. SSW ist der Südschleswigsche Wählerverband, eine von der dänischen Minderheit in dem Bundesland gegründete Partei.

Spitzenreiter war im Bundesland dabei das Landgericht Kiel mit 222 Verhandlungen per Video, gefolgt vom Landgericht Lübeck mit 151. Für die 20 weiteren Amtsgerichte im Land lagen keine Angaben vor. Die tatsächliche Nutzung von Videokonferenzen liege schon deshalb über den genannten Zahlen, weil für viele Gerichte keine Zahlen ermittelt werden konnten, schreibt das Ministerium. Außerdem seien mit der Abfrage des Oberlandesgerichts nicht alle Termine erfasst worden. Die Zahlen enthalten auch nicht die Videonutzung für Besprechungen und Schulungen.

Außerhalb der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit wird mittlerweile ebenfalls die Videotechnik genutzt. Die vier Sozialgerichte und das Landessozialgericht führen den Angaben zufolge insgesamt mehrere Verhandlungen wöchentlich per Video. Eine Statistik gibt es hier ebenso wenig wie bei den zwei Verwaltungsgerichten, die diese Technik bisher sehr vereinzelt nutzten. Die drei Arbeitsgerichte kamen im genannten Zeitraum auf 15 Videoverhandlungen. Diese gab es erst 2020 in nennenswertem Umfang.

Die Gerichte im Norden hatten nach Ausbruch der Pandemie im Frühjahr vorigen Jahres eine webbasierte Videokonferenzsoftware bekommen. Da jeder Richter und jeder Rechtspfleger über ein mobiles Endgerät mit Kamera und Mikrofon verfüge, könne jeder Entscheider mit seiner Hardware Videokonferenzen durchführen, legte das Ministerium dar. Auch im Süden Deutschlands erhielt die Videotechnik bereits im Sommer 2020 Einzug in Gerichte, beispielsweise ins Landesgericht München I.

Die Gerichtssäle seien technisch so ausgestattet, dass die Verhandlungen von den nicht dort anwesenden Parteien verfolgt werden können. Während die an einem Verfahren beteiligten Parteien und deren Vertreter an einer Verhandlung per Bild- und Tonübertragung teilnehmen können, muss das Gericht im Saal sein. "Eine Teilnahme der Öffentlichkeit ist ausschließlich durch persönliche Anwesenheit im Verhandlungssaal zulässig, ein Streaming von Gerichtsverhandlungen ist dagegen grundsätzlich unzulässig", heißt es weiter auf eine entsprechende Frage von Harms.

(mdo)