Digitalpakt Schule: Niedersachsen setzt auf Windhundverfahren

Der Digitalpakt Schule endet 2024 und es liegt immer noch viel Geld in den Fördertöpfen. Niedersachsen will für den Abruf nun das Verfahren ändern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 13 Kommentare lesen
Hat,Graduation,Model,On,Money,Coins,Saving,For,Concept,Investment

(Bild: Shutterstock)

Lesezeit: 3 Min.

Um auch noch die letzten Gelder aus dem Digitalpakt Schule abrufbar zu machen, setzt Niedersachsen auf ein Windhundverfahren und eine verlängerte Antragsfrist nach den bereits bekannten Vorgaben. Damit möchte Niedersachsen dafür sorgen, dass die den Schulen des Landes zustehenden Gelder für die Digitalisierung auch tatsächlich restlos ausgezahlt werden können. Der Digitalpakt Schule läuft Ende 2024 aus.

Wie Kultusministerin Julia Willie Hamburg erklärt, sind noch fast 40 Prozent der Digitalpakt-Gelder im Fördertopf "und ich möchte nicht, dass auch nur ein Cent verfällt. Daher ändern wir im Sommer nach Rücksprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Verfahren. Alle Gelder sollen in den Schulen ankommen, daher ist dieser Schritt notwendig."

Bisher gab es für jeden Schulträger festgelegte Budgets in Niedersachsen. Der Antragszeitraum unter diesen Bedingungen sollte eigentlich mit dem 16. Mai 2023 enden, das Kultusministerium verlängert diesen aber nun bis zum 30. Juni. Ab dem 01. Juli sollen Schulen sich dann auch für alle übrigen Fördergelder bewerben dürfen – unabhängig davon, ob sie ihr vorher festgelegtes Budget bereits ausgeschöpft haben. Schulen, die auf Zack sind, können also noch einmal mehr in ihre Infrastruktur investieren lassen.

Beim Windhundverfahren gilt bei der Berücksichtigung von Anträgen das Datum des Eingangs. Solange noch Restmittel zur Verfügung stehen, sind Anträge möglich. Die letzte, einzuhaltende Frist ist allerdings der 15. Mai 2024. Die Förderanträge auf die Restmittel sollen so gestellt werden, dass sie auch bis zum 15. Mai 2024 bewilligt werden können.

Laut Kultusministerin Hamburg würden schon viele Schulträger derzeit an entsprechenden Anträgen arbeiten. Sie ist der Ansicht, dass das Ministerium mit der Nachfolgeregelung den Schulen und Kommunen eine "finanzielle Planungssicherheit für ihre anstehenden IT-Maßnahmen" schafft. Es will den Schulen auch beratend zur Seite stehen.

Zur Verfügung steht den Schulen in Niedersachsen insgesamt eine Summe von rund 465 Millionen Euro aus dem Digitalpakt Schule. Nach aktuellem Stand wurden davon bereits 297 Millionen Euro bewilligt. Das entspreche einer Quote von rund 64 Prozent, erklärt das Ministerium. Circa 168 Millionen Euro sind noch verfügbar.

Im März dieses Jahres galten bundesweit 80 Prozent der Digitalpakt-Schule-Gelder als gebunden. Der Digitalpakt besteht mittlerweile aus mehreren Vereinbarungen. Mit Beginn der Coronavirus-Pandemie wurden drei zusätzliche Budgets mit jeweils 500 Millionen eingerichtet. Es gab ein Sofortausstattungsprogramm, ein Programm für Leihgeräte für Lehrkräfte und eines für die Förderung von Administratoren. Während die ersten zwei Budgets nahezu vollständig genutzt wurden, ist das Budget für Administratoren noch längst nicht ausgeschöpft.

(kbe)