Nach dem E-Rezept: Ärzte fordern Fristverlängerung für elektronischen Arztbrief

Praxen, die ab März keinen elektronischen Arztbrief versenden oder empfangen können, müssen bald mit Kürzungen bei der Finanzierung ihrer Praxis-IT rechnen.

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Ärztin mit Blatt Papier und Laptop

(Bild: fizkes/Shutterstock.com)

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Ärzte, deren Software den elektronischen Arztbrief nicht senden oder empfangen kann, müssen laut einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bald mit Kürzungen der Finanzierung ihrer Praxis-IT rechnen. Mit einer seit Juni 2023 gezahlten monatlichen Pauschale für die Telematikinfrastruktur, die für den sicheren Datenaustausch gedacht ist, sollen Ärzte ihre Software und Hardware finanzieren. Steht allein eine Anwendung, etwa das E-Rezept, nicht bereit, drohen Kürzungen der Pauschale in Höhe von 50 Prozent.

Da einige Software-Hersteller die Funktion für den elektronischen Arztbrief noch nicht in ihren Praxisverwaltungssystemen implementiert haben und diese auch noch nicht von der KBV zertifiziert sind, bittet diese das Bundesgesundheitsministerium in einem Brief um eine Fristverlängerung. Ansonsten seien von diesen Sanktionen wahrscheinlich 5500 Praxen betroffen. Unter anderem habe die KBV auch den Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e.V.) um Mithilfe gebeten, damit deren Mitglieder die entsprechenden Module fertigstellen. Darüber hinaus gebe es auch "Probleme mit der Vergütung für den Versand und den Empfang des eArztbriefes", wonach Praxen seit der TI-Pauschale "keine Versand- und Empfangspauschale" mehr erhalten.

Das PVS wegen einer fehlenden Funktion zu wechseln, ist nach Ansicht von KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner ebenfalls keine Option. Erst kürzlich hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach empfohlen, das Praxisverwaltungssystem für eine funktionierende elektronische Patientenakte zu wechseln.

Auch für das E-Rezept sind noch nicht alle Praxisverwaltungssysteme gewappnet. Laut Ärzteblatt haben die Gesundheitsminister der Länder aufgrund von fehlenden Software-Funktionen für das E-Rezept einen Beschluss gefasst, wonach Hersteller von Praxisverwaltungssystemen künftig dazu verpflichtet sein sollen, die "performante Funktionsfähigkeit zu gewährleisten". Künftig sollen die PVS-Hersteller dazu verpflichtet werden, "rechtzeitig für die Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur geeignete Produkte zur Verfügung zu stellen", die auch funktionieren. Das BMG soll eine mögliche Regelung prüfen.

Auch bei dem E-Rezept für Heimbewohner fehlen noch Möglichkeiten, das E-Rezept unkompliziert zu übermitteln. Eine Anbindung der Pflegeheime an die Telematikinfrastruktur ist erst ab Juli 2025 geplant.

(mack)