FSM-Hotline: Deutlich mehr begründete Beschwerden zu Pornografie

Die Beschwerdestelle der Multimedia-Diensteanbieter haben 2022 insgesamt 12.956 Eingaben über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte erreicht.​

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(Bild: metamorworks/Shutterstock.com)

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Kaum Entspannung an der Internet-Hotline der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM): 2022 gingen dort insgesamt 12.956 Beschwerden über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein. Das entspricht zwar einem leichten Rückgang gegenüber 14.205 Meldungen im Jahr 2021. Dennoch handelt es sich um das zweithöchste Aufkommen in der Geschichte der Beschwerdestelle. 68 Prozent der Fälle beziehungsweise 8757 Eingaben stuften die Prüfer als berechtigt ein – die entsprechenden Inhalte verstießen also tatsächlich gegen deutsche Jugendmedienschutzgesetze.

Im Bereich Pornografie ist der Anteil der begründeten Beschwerden laut der jetzt veröffentlichten Statistik der Hotline für 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent auf 4455 Fälle angestiegen. Derlei Inhalte mit sexuellem Bezug machten so insgesamt 51 Prozent der berechtigten Eingaben aus. Die zweitgrößte Gruppe stellten mit 37 Prozent Meldungen zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern dar (3224 Fälle). Nach dem starken Anstieg auf diesem Gebiet im Jahr 2021 mit 5311 begründeten Beschwerden war das Aufkommen so rückläufig. Dennoch mussten die Juristen hinter dem heißen Draht 2022 fast dreimal so viele Hinweise auf solche Missbrauchsdarstellungen wie 2020 bearbeiten. 445 Mal meldeten Nutzer Aufnahmen extremer Gewalt. Darunter fallen Gewalt- und Tierpornografie (364 Fälle), Verstöße gegen die Menschenwürde (76 Eingaben) sowie Gewaltverherrlichung.

Mehr als verdoppelt hat sich im aktuellen Berichtsjahr die Zahl der gemeldeten Fälle weiterer als jugendgefährdend eingestufter Inhalte auf 486. Dieser Sprung nach oben geht insbesondere auf die erhöhte Meldung indizierter Musikstücke zurück. Zudem erachteten die Prüfer 106 Eingaben als entwicklungsbeeinträchtigend. Solcher Content ist in der Regel für Kinder und Jugendliche ungeeignet, gilt jedoch nicht als generell unzulässig. Hier reicht es, wenn Anbieter die Sendezeit beschränken oder eine Webseite technisch so kennzeichnen, dass die Anforderungen für den Einsatz eines anerkannten Jugendschutzprogramms erfüllt werden.

"Hasskriminalität" meldeten Nutzer in 95 Fällen, während es im Vorjahr noch 151 waren. Es ging dabei überwiegend um Darstellungen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit einem Anteil von 72 Prozent. Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger, die auf deutschen Servern gespeichert sind, leitet die FSM an das Bundeskriminalamt weiter und informiert im sogenannten "Notice and Takedown"-Verfahren den Hostprovider. Bis zum Entfernen vergingen hier 2022 nach Eingang der Beschwerde bei der FSM im Durchschnitt 1,5 Tage. Insgesamt liegt die Löschquote dieser Inhalte bei 100 Prozent. Auch bei im Ausland gehosteten Missbrauchsaufnahmen setzt die Beschwerdestelle den Hostprovider in Kenntnis und zusätzlich die zuständige Partner-Hotline im Netzwerk Inhope. Nach vier Wochen konnten so 77 Prozent dieser Inhalte entfernt werden. Höher ist das Beschwerdeaufkommen bei der eco-Hotline, die ihre aktuelle Bilanz vorige Woche publizierte.

(mack)