Fake-Bewertungen: Einstweilige Verfügung gegen Balkonkraftwerk-Firma Priwatt

Die Solarfirma Yuma wirft ihrem Konkurrenten Priwatt vor, mit gefälschten Bewertungen geworben zu haben. Vor Gericht setzte Yuma sich nun durch.

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(Bild: Priwatt)

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Dass man Onlinebewertungen nur bedingt trauen kann, hat sich herumgesprochen. Ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf zeigt nun, dass Wettbewerber und Verbraucherschützer durchaus Chancen haben, gegen verdächtige Rezensionen vorzugehen: In dem Urteil vom 10. November kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Leipziger Balkonkraftwerk-Anbieter Priwatt mit falschen Bewertungen geworben habe. Das Gericht bestätigte damit eine einstweilige Verfügung, die der Kölner Priwatt-Konkurrent Yuma im Juli erwirkt hatte (Az. 38 O 176/23).

In dem Rechtsstreit geht es um Bewertungen auf dem Portal "ProvenExpert". Dort können Unternehmen Bewertungen ihrer Kunden sammeln sowie veröffentlichen. Yuma gelang es, das Gericht davon zu überzeugen, dass fünf der dort von Priwatt freigeschalteten Bewertungen nicht von Priwatt-Kunden stammten. Zwar handele es sich dabei letztlich um eine Vermutung, diese sei aber auf hinreichende Anhaltspunkte gestützt, heißt es in dem Urteil, das c't vorliegt.

"Ich hatte früher schreckliche Probleme mit der Elektrizität": Beispiele für Rezensionen, die nach Einschätzung des Landgerichts Düsseldorf nicht von echten Priwatt-Kunden stammen.

Yuma argumentierte vor Gericht unter anderem mit sprachlichen und inhaltlichen Auffälligkeiten. In einer Bewertung war etwa die Rede von einem "2.600-Quadratmeter-Haus". In einer anderen hieß es: "Jetzt besteht unsere Stromrechnung nur noch aus dem Minimum." Die Verdachtsmomente sprächen "teils für sich allein gesehen und jedenfalls in der Zusammenschau indiziell für das Vorliegen von Fälschungen", schreibt das Gericht in seinem Urteil. Priwatt habe den Verdacht nicht vollständig entkräftet und außerdem nicht dargelegt, auf welchen tatsächlichen Geschäftsabschlüssen die fünf Bewertungen beruhen.

Eine wichtige Rolle spielen in dem Verfahren zwei neue Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb: Seit Mai 2022 verbietet das Gesetz explizit "die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern". Zudem müssen Unternehmen klarmachen, ob und wie sie sicherstellen, dass von ihnen veröffentlichte Bewertungen von echten Kunden stammen.

Laut der nun bestätigten einstweiligen Verfügung darf Priwatt nicht mehr "wie geschehen" mit Bewertungen werben, die nicht von Kunden stammen. Die Verfügung untersagt also nicht nur die fünf im Verfahren behandelten Bewertungen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Auf dem ProvenExpert-Profil von Priwatt heißt es aktuell: "Dieses Profil ist zurzeit nicht öffentlich zugänglich."

[Update, 24.11., 11:15 Uhr] Priwatt erklärte auf Anfrage von c't, dass man das Gerichtsurteil ernst nehme. Aufgrund der Systemarchitektur der Bewertungsplattform Proven Expert sei es nicht möglich, die Authentizität anonymer Kundenbewertungen darzulegen. "Das bedeutet, dass jede anonyme oder nicht klar identifizierbare Bewertung nun ein Rechtsrisiko darstellt. Aus diesem Grund haben wir unser Profil vorsorglich deaktiviert", sagte eine Priwatt-Sprecherin. Man beabsichtige, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. "Wir sind überzeugt, dass in diesem Rechtsstreit wichtige Aspekte unberücksichtigt geblieben sind, und werden die verfügbaren rechtlichen Mittel nutzen, um unsere Position zu verteidigen."

(cwo)