Bundespresseamt lässt falsches Scholz-Video sperren

Ein Video mit einem gefälschten Bundeskanzler ist auf Instagram nicht mehr zu sehen. Das Amt für Presse und Information hatte sperren lassen, auch auf Youtube.

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Von der Website "afd-verbot.de" des ZPS. Ursprünglich stand hier ein Logo, das dem der Bundesregierung nachempfunden ist.

(Bild: ZPS)

Update
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Falk Steiner

Das Amt für Presse und Information der Bundesregierung hat die Plattformen YouTube, X, Facebook und Instagram darum gebeten, ein Video der Aktionskünstler vom "Zentrum für Politische Schönheit" (ZPS) zu sperren. Instagram kam der Aufforderung bereits nach.

Die Künstlergruppe hatte am Montag unter der Adresse afd-verbot.de eine Website live geschaltet, auf der ein Verbotsantrag der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für das Jahr 2024 angekündigt wurde. Dafür kopierten die für ihre Aktionen oft umstrittenen Kunstaktivisten weitgehend das Design der Bundesregierung. Dazu hatte das ZPS einen KI-animierten Scholz eine Videoansprache halten lassen, die die Aktivisten über Social-Media-Plattformen verbreiteten.

Es handele sich bei dem Video um eine "echt wirkende, jedoch technisch manipulierte Videoaufnahme", teilte eine Regierungssprecherin auf Anfrage von heise online am Abend mit. Derartige Deep Fakes könnten eine große Gefahr für die Gesellschaft und Politik darstellen. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn damit die öffentliche Meinung manipuliert oder politische Prozesse gezielt beeinflusst würden. "Wir haben deshalb das Video gegenüber den Plattformen Youtube, X, Facebook und Instagram gemeldet, damit diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen." Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte bereits am Montag angekündigt, dass der Umgang mit dem Video geprüft werde.

Am Nachmittag hatte netzpolitik.org auf Basis von ZPS-Informationen gemeldet, dass das Video bei Instagram aufgrund einer urheberrechtlichen Meldung gesperrt worden sei – die Bundesregierung habe dafür juristisch auf ihre beim Deutschen Patent- und Markenamt für alle Klassen eingetragene Wortbildmarke mit Adler und "Flaggenstab" abgestellt. Allerdings weicht der Adlerkopf im Video auffallend von der markenrechtlich geschützten Version ab. Deutlich näher am Original war hingegen die Stimme von Bundeskanzler Olaf Scholz in dem Aktivistenvideo.

"Statt sich endlich mit dem Verbot der rechtsextremen AfD auseinanderzusetzen, setzt sich die Bundesregierung lieber mit Kunst auseinander und zwar in Form von Zensur", schrieben die Aktivisten auf Facebook. "Das Bunsdespresseamt [Tippfehler im Original] möchte erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik einer Künstlergruppe die Nutzung ihres Logos im Rahmen eines Kunstwerks untersagen."

Auf X/Twitter und Facebook war das nun von der Bundesregierung beanstandete Video bisher weiterhin online, auf X um "Community-Hinweise" ergänzt, die auf die fehlende Authentizität des Kunstfakevideos hinwiesen.

Update

Das ZPS teilte heise online mit, das Bundespresseamt habe bei Youtube das dortige Video beanstandet, es sei daraufhin gesperrt worden. ZPS habe das Video neu hochgeladen.

(anw)