Filesharing-Prozess: Supreme Court hört Tenenbaum nicht an

Das oberste Gericht der USA hat es abgelehnt, sich mit dem Fall des wegen Copyright-Verletzungen zu 675.000 US-Dollar Geldzahlung bestraften Joel Tenenbaum zu befassen.

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Das oberste Gericht der USA hat es abgelehnt, sich mit dem wegen Copyright-Verletzungen verurteilten Joel Tenenbaum zu befassen. Dieser hatte sich an den Supreme Court gewandt, weil er die gegen ihn verhängte Geldstrafe von 675.000 US-Dollar für verfassungswidrig hält. Das Gericht gab für seine Entscheidung keine Begründung ab. Der IT-Rechtsexperte Eric Goldman sieht in der Gerichtsentscheidung keine Überraschung, zumal der Supreme Court die große Mehrheit der Anträge ablehne. Das Gegenteil wäre vielmehr überraschend gewesen.

Tenenbaum konnte 2010 vor einem Bundesgericht in Massachusetts zunächst erreichen, dass die von einem Geschworenengericht für das Verbreiten von 31 Liedern über den Tauschdienst Kazaa festgesetzte Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar auf ein Zehntel gesenkt wurde. Die klagenden Plattenfirmen gingen aber in Berufung und setzten durch, dass die ursprünglichen Sanktionen wieder in Kraft gesetzt wurden. Das Verfahren, das seit 2003 gegen Unbekannt und seit 2007 direkt gegen Tenenbaum läuft, kann sich nun noch länger hinziehen, falls sich die Parteien nicht einigen, und letztlich erneut vor dem Supreme Court landen. (anw)