Gegen Obsoleszenz: EU-Parlament fordert wirksames Recht auf Reparatur

Die Abgeordneten wollen eine effizientere Ressourcennutzung fördern, Abfälle reduzieren und eine längere Nutzung von Produkten wie Smartphones unterstützen.

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(Bild: Morten B/Shutterstock.com)

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Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament am Donnerstag eine Entschließung angenommen, mit der es ein breites und wirksames Recht auf Reparatur verlangt. Dieses sollte demnach sämtliche Aspekte des Lebenszyklus eines Produkts sowie dessen Design und die wichtigsten ethischen Grundsätze der Herstellung und Normung umfassen.

In der Resolution, die das Parlament mit 509 zu drei Stimmen bei 13 Enthaltungen befürwortet hat, sollen auch eine entsprechende Kennzeichnung mit Angaben zur erwarteten Lebensdauer – etwa in Form eines digitalen Produktpasses –, Verbrauchergarantien und Vorgaben für das öffentliche Beschaffungswesen berücksichtigt werden. Außerdem soll es künftig ausgeweitete Garantierechte geben.

Bei digitalen Geräten wie Smartphones wollen die Abgeordneten auf eine Empfehlung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hin sicherstellen, dass "Software-Updates für einen Mindestzeitraum zur Verfügung gestellt werden müssen". Dies sieht im Kern bereits die Warenverkaufsrichtlinie vor, die Deutschland voriges Jahr umgesetzt hat. Der entsprechende Erwartungshorizont blieb dabei aber weitgehend offen.

Verbraucher sollen zum Zeitpunkt des Kaufs umfassend über die Verfügbarkeit von Aktualisierungen informiert werden. Rein funktionale Updates müssten rückgängig gemacht werden können, fordern die Volksvertreter. Solche Aktualisierungen dürften auf jeden Fall nicht zu einer verminderten Leistungsfähigkeit des Geräts führen. Praktiken, die das Recht auf Reparatur in unzulässiger Weise einschränken oder zur Obsoleszenz führen, sollen als "unlauter" betrachtet werden und auf einer schwarzen Liste landen.

Die Abgeordneten machen sich für Maßnahmen stark, um Verbraucher zu motivieren, sich für eine Reparatur statt fürs Wegwerfen zu entscheiden. Dazu könnte die Pflicht für Hersteller beziehungsweise Verkäufer gehören, Nutzern für die Dauer einer Reparatur bestimmter Produkte einen Ersatz zu geben und Vergünstigungen zu gewähren.

Entwickler sollen angehalten werden, Produkte zu entwerfen, die länger haltbar und sicher zu reparieren sind. Komponenten wie Akkus müssten leicht entfernt oder ausgetauscht werden können. Einschlägige Anforderungen an Haltbarkeit und Reparatur sollen über die geplante Ökodesign-Verordnung verankert werden. Das Parlament hatte bereits mehrfach herausgearbeitet, wie wichtig das Recht auf Reparatur für die Verbraucher und die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des Grünen Deals ist. Die EU-Kommission erwägt, im dritten Quartal einen separaten Gesetzesvorschlag zum Recht auf Reparatur zu machen.

Patrick Breyer von der Piratenpartei vermisst in der Entschließung einen Anspruch von Verbrauchern, Geräte selbst modifizieren und reparieren zu dürfen. Das Urheber- oder Patentrecht der Hersteller stehe dem bislang oft im Weg. Gebe ein Hersteller ein weitverbreitetes Produkt auf, müssten Quellcode und Entwicklungswerkzeuge veröffentlicht werden, "damit die Community es pflegen kann".

(mack)