Geoblocking von Online-Inhalten: EU-Kompromiss in der Mache

Die niederländische Ratspräsidentschaft will die von ihr geforderten strengen Prüfvorschriften, in welchem EU-Land ein Nutzer seinen Wohnsitz hat, vor der Freigabe gekaufter Inhalte in einem anderen Mitgliedsstaat etwas lockern.

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Netflix

(Bild: dpa, Bernd von Jutrczenka/Archiv)

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Im EU-Rat zeichnet sich ein Kompromiss im Streit über die geplante Verordnung zur "grenzüberschreitenden Portabilität" von Inhaltsdiensten im Internet im digitalen Binnenmarkt ab. Die niederländische Ratspräsidentschaft hält zwar prinzipiell an ihrem Vorschlag fest, dass Content-Provider Inhaltedienste für ihre Kunden bei Reisen in ein anderes EU-Land nur unter strengen Auflagen freigeben dürften. Rechteinhaber selbst könnten aber nach einer neuen Klausel Inhalteanbieter wie Netflix oder Spotify von den Überwachungspflichten befreien.

Der Vorschlag der Niederländer sieht vor, dass Content-Provider den hauptsächlichen Wohnort eines Nutzers mit "effektiven Mitteln" überprüfen, bevor sie das Geoblocking bei temporären Aufenthalten im EU-Ausland aufheben. Teil der langen Aufgabenliste ist etwa die Pflicht, einen Ausweis oder ein anderes gültiges Dokument zu verlangen. Rechnungs- und Postanschrift müssten genauso herangezogen werden wie "Bankdetails". Auch IP-Adressen seien "periodisch" heranzuziehen, um den Staat auszumachen, in dem der Kunde üblicherweise ins Netz geht.

Die Rechteinhaber sollen es den Anbietern nun aber erlauben können, den Zugang zu dem von ihnen lizenzierten Content auch ohne diese Auflagen freizugeben. Dies ist im jüngsten Papier der Ratsspitze für die Verordnung von voriger Woche nachzulesen, das heise online vorliegt.

Besonders geeignet halten die Holländer die vorgesehene Ausstiegsklausel für Musik und E-Books. Einige Mitgliedsstaaten hatten zwar befürchtet, das dieses Verfahren wiederum Missbrauchs- und Erpressungsmöglichkeiten für Provider mit beträchtlicher Marktmacht gegenüber weniger durchsetzungskräftigen Rechtehaltern öffne. Mittlerweile konnte sich die Ratsspitze mit ihrem Vorschlag aber offenbar zumindest im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper) weitgehend durchsetzen.

Den großen Durchbruch für ein weitgehendes Ende ungerechtfertigtes Geoblockings, das die EU-Kommission eigentlich anstrebt, stellt der aktuelle Ratsvorschlag nach wie vor nicht dar. EU-Bürger würden demnach bei einem temporären Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat beim Abruf von Online-Diensten auch nur die Nutzerrechte erhalten wie im Land ihres Wohnsitzes. Ein Este dürfte online abgerufene Inhalte also etwa bei einem Besuch in Frankreich auf CD brennen, ein Franzose in Estland aber nicht.

Dem Rat zufolge soll die Verordnung zudem nur gelten für Content-Dienste, die gegen Geld angeboten werden. Wer nur Rundfunkgebühren für öffentlich-rechtliche Sender zahlt, soll nicht von den Mitnahmerechten profitieren, da dies das ganze System auf den Kopf stelle. Auch hier haben die EU-Staaten aber eine Ausnahme im Blick: "Unkommerzielle" Anbieter wie ARD oder ZDF sollen freiwillig zusagen können, in den Geltungsbereich der Verordnung zu fallen. Festzurren will der Rat seine Position Mitte nächster Woche vor dessen Weg ins EU-Parlament. (mho)