Gericht: Hohe Maut-Nachforderungen aus Ungarn sind erlaubt

Ungarn darf unbezahlte Mautforderungen an einen deutschen Autovermieter über ein Inkassounternehmen eintreiben lassen, entschied der Bundesgerichtshof.

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(Bild: dpa)

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  • dpa

Autofahrer, die die Maut in Ungarn nicht bezahlen, müssen hohe Nachforderungen hinnehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe. Der Senat gab damit einem ungarischen Inkassounternehmen recht, das wegen nicht bezahlter Mautgebühren gegen den Autovermieter Hertz geklagt hatte.

Hertz hatte sich dagegen gewehrt, hohe Zusatzgebühren zu bezahlen, weil eigene Mietwagen fünfmal ohne Vignette auf ungarischen Autobahnen unterwegs waren. Nach dortigem Recht ist dafür der Fahrzeughalter verantwortlich. Die zusätzlichen Gebühren werden von dem Inkassounternehmen in Deutschland eingetrieben.

Hertz hielt unter anderem die Höhe der Gebühren für unzulässig. Außerdem wollte es nicht als Fahrzeughalter stellvertretend für Mautverstöße seiner Kunden zur Kasse gebeten werden. Beides aber, sowohl die Halterhaftung als auch die Höhe der Gebühren, sei mit deutschem Recht vereinbar, entschied das Gericht.

Das Urteil der Vorinstanz, in der der Autovermieter ebenfalls unterlegen war, wurde dennoch aufgehoben und ans Landgericht Frankfurt zurückverwiesen. Das sei aber ausschließlich dem Umstand geschuldet, dass die Mautschulden in Euro eingeklagt worden seien statt in ungarischen Forint. (Az. XII ZR 7/22)

(fpi)