Google: Millionenstrafe wegen Patentverstößen

Google muss wegen Patentrechtsverletzungen 340 Millionen US-Dollar Strafe zahlen. Das letzte Wort ist in dem Chromecast-Patentfall aber noch nicht gesprochen.

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Google-Bürogebäude mit Glasfront

(Bild: achinthamb/Shutterstock.com)

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Von
  • Andreas Knobloch

Der US-Konzern Google hat mit seiner Remote-Streaming-Technologie die Patentrechte eines Softwareentwicklers verletzt. Google muss 338,7 Millionen US-Dollar Schadenersatz zahlen. Das entschied Ende vergangener Woche ein US-Bundesgericht in Waco im Bundesstaat Texas, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Montag berichtete.

Dem Bericht zufolge befand die Jury, dass Googles Chromecast und andere Geräte Patente von Touchstream Technologies verletzen, die sich auf das Streaming von Videos von einem Bildschirm auf einen anderen beziehen. Laut Reuters wies ein Google-Sprecher am Montag den mutmaßlichen Ideenklau zurück. Google habe "schon immer Technologien unabhängig entwickelt", sagte er und kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Touchstream dagegen zeigte sich mit dem Richterspruch zufrieden.

Das in New York ansässige Unternehmen Touchstream entwickelt seit 2011 "Shodogg", eine Software, die es ermöglicht, Inhalte drahtlos von einem mobilen Gerät auf einen zweiten Bildschirm (z.B. Fernseher, Computer, Tablet usw.) zu übertragen und dort anzuzeigen und zu steuern.

Der Klage zufolge traf sich Google im Dezember 2011 mit Touchstream, um über diese Technologie zu sprechen, erklärte aber zwei Monate später, dass es nicht interessiert sei. Im Jahr 2013 Google stellte dann seine Chromecast-Medienstreaming-Geräte zunächst in den USA, ein Jahr später auch in Deutschland vor.

Über die Jahre hat Google weitere Generationen des Chromecast eingeführt, dazu gehört auch Chromecast Audio speziell für Musik mit analogem und digitalem Audio-Ausgang. Dabei handelt es sich um einfache Streaming-Sticks oder -Scheiben ohne Bedienoberfläche und ohne die Möglichkeit der Installation von Apps. Die Bedienung erfolgt über eine App auf dem eigenen Smartphone oder Tablet. Im Jahr 2020 brachte Googles neuer Chromecast ein Nutzer-Interface mit.

Touchstream aber sah eigene Innovationen abgekupfert. Das Unternehmen behauptete, dass Chromecast von Google drei seiner Patente verletzt hat. Außerdem seien seine Patente durch die intelligenten Lautsprecher Home und Nest von Google sowie durch Fernsehgeräte und Lautsprecher von Drittanbietern mit Chromecast-Funktionen verletzt worden. Google bestritt dies und argumentierte, dass die Patente ungültig seien. Das Gericht in Texas sah dies nun anders.

Ähnliche Klagen wie die gegen Google hat Touchstream Anfang dieses Jahres gegen die US-Kabelanbieter Comcast, Charter und Altice eingereicht. In diesen Fälle steht eine Entscheidung noch aus.

(akn)