Google scannt Cloud-Dateien nach rechtswidrigen und schädlichen Inhalten

Google will beim Cloud-Dienst Drive den Zugriff auf Dateien etwa mit Hassinhalten und Pornos einschränken, die gegen die Unternehmensrichtlinien verstoßen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 105 Kommentare lesen

(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Google hat Mitte der Woche eine neue Richtlinie für den Cloud-Speicherdienst Drive angekündigt. Der US-Konzern will demnach künftig den Zugriff auf Dateien einschränken, die gegen die Unternehmensrichtlinien und die Nutzungsbedingungen verstoßen. Diese betreffen eine breite Palette strafbarer und schädlicher Inhalte. Sie reicht von Cybercrime-Tatbeständen über den Schutz des Urheberrechts bis hin zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.

Wie Google in einem Blogbeitrag erläutert, wird der Internetkonzern von sich aus Schritte unternehmen, um einschlägige, auf seiner Plattform gehostete Dateien zu identifizieren. Es geht also um flächendeckende Scans aller hochgeladenen Elemente mit den gefürchteten Upload-Filtern. Schlagen die dafür eingesetzten Algorithmen an, werden die entsprechenden Dateien dem Nutzer angezeigt und automatisch für Dritte gesperrt. Sie können also nicht mehr mit anderen Personen geteilt werden. Der Zugriff auf bereits verbreitete Inhalte wird allen außer dem Uploader entzogen.

"Dies wird dazu beitragen, dass die Eigentümer von Google Drive-Elementen vollständig über den Status ihrer Inhalte informiert sind", führt der Konzern aus. Gleichzeitig werde so sichergestellt, "dass die Nutzer vor missbräuchlichen Inhalten geschützt sind". Andererseits will sich Google selbst gegen den Missbrauch der eigenen Dienste besser absichern.

Die "Richtlinien zur Verwendung von Google-Produkten", die nun stärker durchgesetzt werden sollen, untersagen etwa "gefährliche und illegale Aktivitäten", "Belästigung, Mobbing und Drohungen" sowie "Hassrede". Nicht geduldet werden zudem etwa Identitätsdiebstahl und Falschdarstellungen, Malware, Phishing, Spam und "nicht einvernehmliche, freizügige" Bilder wie Nacktaufnahmen sowie Pornografie allgemein. Ausnahme: "Gestattet ist Nacktheit zu pädagogischen, dokumentarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken."

Aufgeführt werden auf der langen Liste ferner etwa "irreführende Inhalte", nicht autorisierte Bilder von Minderjährigen, Blut und drastische Gewaltdarstellung sowie Propaganda gewalttätiger Organisationen und Bewegungen. Auch urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen nicht ohne Genehmigung geteilt oder Links auf Webseiten verbreitet werden, auf denen solches Material illegal heruntergeladen werden kann. Wiederholte Verstöße führen hier "zur Kündigung Ihres Kontos".

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

"Wir müssen Missbräuche eindämmen, die unsere Fähigkeit bedrohen, diese Dienste bereitzustellen", begründet Google den Vorstoß. An alle Nutzer geht die Bitte, sich an die Vorgaben zu halten. "Nachdem wir über einen möglichen Verstoß gegen die Richtlinien informiert wurden, können wir den Inhalt überprüfen und Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Einschränkung des Zugriffs auf den Inhalt, der Entfernung des Inhalts und der Beschränkung oder Beendigung des Zugriffs eines Nutzers auf Google-Produkte."

Wie das Unternehmen zwischen rechtmäßigen Dateien und Inhalten, die gegen die Vorschriften verstoßen, im Detail unterscheiden will, bleibt vage. Um sicherzustellen, dass die mehrfach erwähnten Ausnahmen für legitime Zwecke greifen, müssten eigentlich menschliche Begutachter über die Upload-Filter wachen und die letzte Entscheidung treffen.

Auf Nachfrage des Online-Magazins "TechRadar Pro" wollte sich der Konzern dazu nicht direkt äußern. Er verwies nur allgemein darauf, dass man bei dem Cloud-Service ständig daran arbeite, "die Sicherheit unserer Nutzer und der Gesellschaft zu schützen und dabei stets die Privatsphäre zu wahren". Bei Google Mail würden Inhalte seit Langem auf Spam sowie Phishing- und Malware-Angriffe gescannt. Nun sei es wichtig, diese Praxis auch für Google Drive zu übernehmen, damit der Dienst "für alle Nutzer so sicher wie möglich bleibt".

Google analysierte Mails lange auch, um Nutzern gezielte personenbezogene Werbung anzuzeigen. 2017 stellte das Unternehmen diese Praxis ein, nachdem unter anderem Datenschützer Druck gemacht hatten. Drittentwickler können aber in die Gmail-Postfächer schauen und Millionen Mails lesen, war 2018 bekannt geworden.

In der EU können Google, Facebook, Microsoft und andere Diensteanbieter, die etwa bei Chats, Video-Calls und E-Mails keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einsetzen, die privaten Nachrichten ihrer Nutzer in der EU seit Kurzem wieder freiwillig rechtmäßig nach sexuellen Missbrauchsdarstellungen von Kindern scannen. Das EU-Parlament hatte dazu im Juli per Eilverordnung Ausnahmen von der Anwendung einiger Bestimmungen der E-Privacy-Richtlinie zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation eingeführt. Die EU-Kommission arbeitet mit Unterstützung des Ministerrats an einem Folgegesetz, um diese umstrittene "Chatkontrolle" für alle einschlägigen Dienstleister verpflichtend zu machen.

(tiw)