Hoverboards & Co.: Polizei warnt vor "Funmobilen" mit Elektromotor

Die technische Entwicklung bei Elektrofahrzeugen betrifft nicht nur Autos und Fahrräder. Wer geschickt ist, kann auch auf elektrisch angetriebenen Rollbrettern und Rollern lautlos über den Asphalt gleiten. Das ist allerdings nicht überall erlaubt.

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iMoto-Hoverboard

(Bild: Keenford)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Skateboards mit Elektromotor, motorisierte Tretroller und sogenannte Hoverboards werden immer beliebter. Die Berliner Polizei sprach am Montag von "neuen originellen Fortbewegungsmitteln mit offenbar hohem Spaßfaktor" und stellte fest: "Der technischen Entwicklung moderner Spaßmobile für den Straßenverkehr sind kaum Grenzen gesetzt." Gleichzeitig warnte sie dringend vor dem Kauf und der Benutzung im Straßenverkehr. Das Fahren mit diesen Geräten sei ausnahmslos verboten und werde bestraft. In der Werbung und in den Geschäften werde darauf jedoch kaum hingewiesen.

Die "Funmobile" gelten demnach im Straßenverkehrsrecht als Kraftfahrzeuge. Ihre Höchstgeschwindigkeit beträgt meist mehr als sechs Stundenkilometer, so dass sie ein Nummernschild und eine Haftpflichtversicherung brauchen und der Fahrer einen Führerschein besitzen muss. Den Fahrern drohen Bußgelder, Geldstrafen, Punkte in Flensburg und bei Unfällen Schadenersatzforderungen.

Die Polizei erklärte: "Dies gilt auch dann, wenn nur auf Gehwegen, in Fußgängerzonen oder Parkanlagen im Schritttempo gefahren wird oder Kinder Geräte dieser Art – beispielsweise auf den Schulwegen - nutzen." Mit Blick auf Weihnachten warnte sie besonders Eltern davor, den Wünschen ihrer Kinder einfach nachzugeben. Die Geräte waren vergangenes Jahr vor Weihnachten populär geworden, bevor es dann mehrfach Berichte über dadurch ausgelöste Brände gab. c't hatte in einem Test lebensgefährliche Mängel festgestellt.

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Die beliebten Segway-Roller, die besonders von Touristen bei geführten Touren durch Berlin benutzt werden, haben hingegen eine Genehmigung für den Straßenverkehr. Die Fahrer brauchen einen Mofa-Führerschein und es muss eine Haftpflichtversicherung geben.

Lesen Sie dazu auch den Test online bei c't:

(mho)