IAB: Werbeverband warnt vor leichtfertigem Cookie-Einsatz

Nicht für jeden Cookie benötigen Website-Betreiber eine Zustimmung der Nutzer. Die "berechtigten Interessen" sind allerdings auch begrenzt, betont die IAB.

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(Bild: Datenschutz-Stockfoto/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Torsten Kleinz

Mit einer neuen Broschüre macht der Werbeindustrieverband IAB auf die Schwierigkeiten aufmerksam, bestimmte Cookies ohne ausdrückliches Einverständnis der Nutzer abzuspeichern. Neben den Schaltern, bei denen Nutzer um die Zustimmung zur Datenverarbeitung insbesondere zu Werbezwecken gefragt werden, gibt es oft auch eine Sektion mit dem Titel "Berechtigtes Interesse". Hier werden Datenverarbeitungen aufgeführt, denen Nutzer zwar widersprechen können, die aber auch nicht die explizite Zustimmung benötigen.

"Es gibt die Befürchtung, dass das berechtigte Interesse bei manchen in der Industrie als einfache Alternative zur expliziten Zustimmung angesehen wird", schreiben die Autoren der Broschüre. Die Empfehlungen darin richten sich an Nutzer des Transparency and Consent Frameworks, das der IAB Europe erarbeitet hat und das als Grundlage für einen Großteil der Cookie-Banner auf kommerziellen Websites dient. Die neue Handreichung ist ein Kurswechsel: Im Dezember hatte die IAB Europe das Nutzer-Tracking auf Grundlage des berechtigten Interesses noch verteidigt.

Als Voraussetzung für eine Datenverarbeitung mit berechtigtem Interesse können Betreiber eine Art Test vornehmen. Dazu gehört die Überlegung, ob die Datenverarbeitung tatsächlich erforderlich ist, um den eigenen Zweck zu erreichen. Außerdem muss eine Abwägung der eigenen Interessen und der der Nutzer stattfinden. Das sieht Artikel 6 der DSGVO vor – und wird nun auch von der IAB betont. Insbesondere wenn Daten zu Werbezwecken erhoben und von Dritten mit anderen Datenbeständen zusammengeführt werden, ist das Interesse der Nutzer gefährdet. Ein Cookie, um den Inhalt eines Warenkorbs abzusichern, oder Logfiles zur technischen Absicherung sind dagegen vergleichsweise unproblematisch.

"Weitläufige Annahmen, dass Nutzer erwarten, dass ihre Daten zu Werbezwecken genutzt werden, mögen relevant sein, sind aber nicht ausreichend", warnen die Autoren des IAB Europe. Für eine Folgeabschätzung, die tatsächlich den Anforderungen der Gesetzeslage und der Aufsichtsbehörden genügt, solle man am besten Spezialisten hinzuziehen und die Vorgaben der Aufsichtsbehörden beachten, heißt es weiter.

Unter anderem empfehlen die Autoren der Broschüre, deutlich genauer zu beschreiben, welche Daten zu welchen Zwecken erhoben werden, als dies derzeit oft der Fall ist. Denn nicht nur die tatsächlichen Gefahren eines Datenmissbrauchs sind entscheidend, sondern auch Faktoren wie die "Creepiness" müssen berücksichtigt werden, also das Unbehagen der Nutzer.

Die Datenschutzbehörden plädieren schon lange für eine rigidere Auslegung der Vorgaben aus der DSGVO und der E-Privacy-Richtlinie und haben bereits 2019 eine Orientierungshilfe veröffentlicht.

In Frankreich hat die Datenschutz-Aufsichtsbehörde CNIL ab April ein härteres Durchgreifen angekündigt. In Deutschland sind die Datenschutzbeauftragten der Länder stetig damit beschäftigt die aktuelle Praxis zu untersuchen. Der Bundestag berät unterdessen das Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), das insbesondere nach dem Willen der Unions-Fraktion neue Spielräume zum Werbetracking schaffen soll. Von den Vorschriften sind nicht nur Cookies, sondern alle Arten der Datenverarbeitung abgedeckt.

(emw)