Informationsfreiheit: Verfassungsschutz soll transparenter werden

Die Informationsfreiheitsbeauftragten fordern ein Transparenzgesetz für den Bund. Das Akteneinsichtsrecht müsse auch für die Verfassungsschutzämter gelten.

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(Bild: Anton Watman/Shutterstock.com)

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Die 40. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat den Gesetzgeber dazu aufgerufen, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) in der nächsten Legislaturperiode zu reformieren und zu einem modernen Transparenzgesetz mit einem Transparenzregister weiterzuentwickeln. "Informationen sind die Basis einer Demokratie", begründen sie ihre Initiative. "Ein demokratischer Staat kann nicht ohne freie und möglichst gut informierte öffentliche Meinung bestehen."

In dem überarbeiteten Normenwerk müssten das IFG und das Umweltinformationsgesetz (UIG) zusammengelegt werden, "um die Informationsansprüche übersichtlicher und bürgerfreundlicher zu gestalten", betonen die Beauftragten von Bund und Ländern in einer bei der Tagung am Mittwoch angenommenen Entschließung. Ein einheitliches, übergreifendes Transparenzgesetz würde die Bekanntheit, die Anwenderfreundlichkeit und die Durchsetzungskraft aller Informationszugangsgesetze erhöhen.

"Zu den Informationen, die im Transparenzregister veröffentlicht werden, sollten insbesondere Kabinettbeschlüsse und deren dazugehörige Kabinettvorlagen, Verträge von öffentlichem Interesse, Gutachten, Studien und wesentliche Unternehmensdaten staatlicher Beteiligungen gehören", ist der Resolution zu entnehmen. Die Publikation weiterer Daten sei ausdrücklich zuzulassen. Bisher haben Hamburg und Rheinland-Pfalz ein Transparenzgesetz, das über die reine Akteneinsicht hinausgeht. Das Berliner Abgeordnetenhaus berät einen einschlägigen Entwurf, der laut Kritikern aber nach hinten losgehen könnte.

In das Gesetz soll dem Beschluss zufolge auch eine Klausel aufgenommen werden, nach der Informationen, die auf individuellen Antrag hin zugänglich gemacht wurden, zugleich im Register veröffentlicht werden können ("Access for one = access for all"). Voraussetzung sei, dass ein öffentliches Interesse an einer solchen Publikation bestehe. Zudem sollte das Prinzip "Informationsfreiheit by Design" eingeführt werden. Anforderungen zur Akteneinsicht müssten so von Anfang an bei der Gestaltung der IT-Systeme und organisatorischen Prozesse berücksichtigt werden. Der Bundesbeauftragte sollte Verstöße gegen das Informationsfreiheitsrecht ferner per Anordnung beseitigen können.

Die breiten Ausnahmen ganzer Verwaltungssektoren und Behörden im IFG gehören laut der Entschließung auf den Prüfstand, "da einige Ausschlussgründe überflüssig sind oder sich überschneiden". Sie sollten reduziert und harmonisiert werden. Eine allgemeine Güterabwägung zwischen Informations- und Geheimhaltungsinteresse sei als zusätzliches Korrektiv nötig.

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Die IFK appelliert parallel in einer weiteren Resolution an die Gesetzgeber von Bund und Ländern, die Bereichsausnahmen für den Verfassungsschutz abzuschaffen und die entsprechende Passage auf den Schutz konkreter Sicherheitsbelange im Einzelfall zu beschränken. "Mehr Transparenz stärkt das Vertrauen in die Verfassungsschutzbehörden und erhöht ihre Legitimation", unterstreichen sie. Auch wenn Maßnahmen der Informationsgewinnung meist der Geheimhaltung unterlägen, bedeute das nicht, "dass ihre gesamte Tätigkeit zwangsläufig intransparent sein muss".

Schon jetzt müssten die Inlandsgeheimdienste etwa "Themen und Teilnehmende von Hintergrundgesprächen auch gegen den Willen der Behörden" gegenüber der Presse bekannt geben, erklären die Beauftragten. Bürger hätten darüber hinaus nach den Umweltinformationsgesetzen prinzipiell Auskunftsansprüche. Es erschließe sich daher nicht, "warum sie auf entsprechende allgemeine Fragen nach dem Informationsfreiheitsrecht schweigen dürfen".

In einer dritten Entschließung heißt es, alle öffentlichen Stellen sollten Beauftragte für Informationsfreiheit benennen, "wie es bereits für den Datenschutz verpflichtend ist". In Rheinland-Pfalz und Thüringen sei dies bereits gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll das Recht auf Informationszugang gefördert werden. Die Behördenbeauftragten könnten etwa helfen, wenn Fragen zur Auslegung des Informationsfreiheitsgesetzes oder zu proaktiven Veröffentlichungen auftauchen.

Sinnvoll wäre es der IFK zufolge auch, wenn die Experten intern verdeutlichten, dass ein Antrag auf Akteneinsicht nicht lediglich als "einfache Bitte" qualifiziert werden könne, sondern fristgerecht bearbeitet werden müsse. Ferner sei eine Koordination eingehender Auskunftsersuchen zielführend, was letztlich "zu einer Arbeitserleichterung" bei den Behörden beitrage.

(tiw)