Verkaufsverbot für ältere Intel-Prozessoren in Deutschland​

Spannungsregler in älteren Intel-CPUs sollen ein US-Patent verletzen. Ein deutsches Gericht verhängt ein Verkaufsverbot.​

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Intel-CPU in Prozessorhalterung

Symbolbild

(Bild: Mark Mantel / heise online)

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Bestimmte Intel-CPUs für Desktops, Laptops und Server verletzen ein Patent, das von der US-amerikanischen Firma R2 Semiconductors gehalten wird. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden und ein Verkaufsverbot über die betroffenen Prozessoren verhängt. Außerdem soll Intel Rechnung legen, wie viele dieser Prozessoren es in Deutschland bislang verkauft hat. Daran soll sich Intels Schadenersatzzahlung an R2 Semiconductor orientieren.

Das berichtet die Financial Times unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Laut Intel sind nur die älteren Prozessoren der Baureihen Ice Lake, Tiger Lake und Alder Lake für Desktops und Laptops betroffen, sowie Ice-Lake-Xeon-Prozessoren für Server. Einige dieser Produkte vertreibt Intel ohnehin nicht mehr. Nicht betroffen seien die 2022 respektive 2023 herausgebrachten Raptor Lake und Meteor Lake. Diese darf Intel demnach ungehindert feilbieten.

Intel ist naturgemäß nicht erfreut und kündigt Rechtsmittel an. In den USA habe R2 Semiconductor vergeblich Intel verklagt; denn dort sei das Patent als ungültig erkannt worden. Daraufhin habe R2 Klagen in Europa erhoben. Laut Financial Times hat das deutsche Bundespatentamt das Patent im Vorjahr für in Deutschland gültig erklärt. In Großbritannien sei ein paralleler Rechtsstreit anhängig.

Nach Darstellung Intels ist R2 eine Briefkastenfirma, die nur dazu diene, bei echten Innovatoren erhebliche Summen abzuschöpfen. Die einzige Unternehmenstätigkeit seien Klagen; solche Firmen sollte es im Interesse von Verbrauchern, Mitarbeitern, der Nationalen Sicherheit und der Wirtschaft überhaupt nicht gestattet sein, Verkaufsverbote für Produkte zu erwirken. Tatsächlich gibt es in manchen Rechtsordnungen die Verpflichtung für Patentinhaber, ihre Erfindung tatsächlich auf den Markt zu bringen, andernfalls ein Lizenzzwang greift. In der Europäischen Union ist dieser Ansatz rechtlich nur schwach ausgeprägt.

R2 widerspricht der Darstellung Intels und wirft dem Konzern "wiederholte und chronische Verletzung" ihrer Patente vor. Überhaupt prozessiere R2 nur gegen Intel. Vor Jahren sei Intel an R2 herangetreten und habe Interesse an einer Investition in R2 bekundet, sich Ende 2015 dann aber anders entschieden.

(ds)