Klarna muss doch höhere Datenschutzstrafe zahlen

Klarna hat die DSGVO verletzt und wurde bestraft. Ein Gericht reduzierte die Strafe, doch Klarna prozessierte weiter.​

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gelbliches Gebäude

Gebäude des Kammarrätten in Stockholm

(Bild: Carl Johan Erikson)

Lesezeit: 2 Min.

7,5 Millionen Schwedenkronen muss Klarna wegen Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Schweden, Deutschland, Österreich und anderen Ländern zahlen. Das sind umgerechnet rund 671.000 Euro. Festgelegt hat die Strafe das schwedische Berufungsgericht (Kammarrätten) in Stockholm (Az. 2829-23). Die Strafe entspricht der ursprünglich 2022 von der Datenschutzbehörde IMY festgelegten Höhe, liegt aber eineinhalb Millionen Kronen über der vom Erstgericht zwischenzeitlich bestimmten Strafe.

Der seit 2022 geführte Prozess hat sich für den schwedischen Zahlungsdienstleister Klarna, zu dem auch die Sofort GmbH gehört, also nicht ausgezahlt. Damals, am 28. März 2022, verhängte IMY (Integritetsskyddsmyndigheten) eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 7,5 Millionen Kronen über die Klarna Bank AB. Da der Finanzkonzern grenzüberschreitend tätig ist, waren auch Datenschutzbehörden aus Österreich, Dänemark, Finnland, Italien, den Niederlanden, Norwegen und fünf deutschen Bundesländern am Verfahren beteiligt.

Eine Untersuchung der Klarna-Webseite Stand Frühling 2020 deckte auf, dass die Firma für einen ihrer Dienste nicht erklärte, für welchen Zweck sie auf welcher rechtlichen Basis personenbezogene Daten verarbeitet. Außerdem gab es unvollständige und sogar irreführende Angaben dazu, an wen Klarna verschiedene Kategorien personenbezogener Daten weiterleitet. Darüber hinaus fehlten Angaben dazu, in welche Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Klarna Daten überträgt, und wie Betroffene Informationen über die dabei getroffenen Datenschutzmaßnahmen erhalten können.

Zudem fand die IMY, dass Klarna unzureichend über die Rechte Betroffener aufklärte, darunter das Recht Daten löschen zu lassen, das Recht, Daten an Dritte zu übertragen, und das Recht auf Aufklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten. Wenig Freude hatten Ermittler der Behörde damit, dass Klarna während der Untersuchung laufend die Angaben darüber änderte, wie das Finanzunternehmen personenbezogene Daten verarbeitet.

Schließlich verhängte IMY eine Verwaltungsstrafe von 7,5 Millionen Kronen. Klarna war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht. Dort wurde die Strafe tatsächlich auf 6 Millionen Kronen reduziert. Doch Klarna wähnte sich weiterhin zu unrecht bestraft. Mit dem nun ergangenen Urteil des Berufungsgerichts ist die Strafe wieder auf den ursprünglichen Betrag gestiegen. "Das Berufungsgericht hält eine Strafgebühr in Höhe von 7,5 Millionen Kronen für gerechtfertigt, da sie wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist", teilt das Gericht in Stockholm mit.

(ds)