Kreislaufwirtschaft: EU-Staaten wollen Recht auf Reparatur oder Ersatz

Der Ministerrat stellt sich beim geplanten Recht auf Reparatur anders auf als das EU-Parlament. Fahrräder sollen nicht unter die geplante Richtlinie fallen.

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(Bild: adriaticfoto/Shutterstock.com)

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Einen Tag nach dem EU-Parlament hat am Mittwoch auch der Ministerrat seine Position zu der geplanten Richtlinie für ein Recht auf Reparatur angenommen. Die Mitgliedsstaaten wollen demnach Hindernisse wie Unannehmlichkeiten, mangelnde Transparenz oder einen schwierigen Zugang zu Werkstätten beseitigen, die Verbraucher derzeit davon abhalten, eine Reparatur in Anspruch zu nehmen. An wichtigen Punkten unterscheidet sich die Linie der EU-Länder aber von der der Abgeordneten. So wollen die Regierungsvertreter etwa das Recht des Verbrauchers beibehalten, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zwischen Reparatur und Ersatz fehlerhafter Produkte zu wählen.

Das Parlament hat in seinem Verhandlungsmandat die Priorität anders gesetzt. Während der Gewährleistungsfrist sollen Verkäufer demnach verpflichtet werden zu reparieren, anstatt ein neues Produkt anzubieten. Voraussetzung dafür ist dem Plan der Abgeordneten nach, dass eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet als ein Ersatz. Ausnahmen gelten, wenn ein Ausbessern nicht machbar oder für den Verbraucher ungünstig ist. Die Abgeordneten schlagen zudem vor, die Gewährleistungsfrist um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern. Der Rat ist dagegen nur für sechs zusätzliche Monate. Den Mitgliedsstaaten soll es aber freigestellt werden, diese Frist national noch weiter auszudehnen.

Laut dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission bezieht sich der erstmals festgeschriebene Anspruch auf Instandsetzung auf Produkte wie Fernseher, Staubsauger, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke, Schweißgeräte, Bildschirme sowie Server- und Speicherprodukte. Smartphones, drahtlose Telefone und Tablets sollen über die geplante neue Ökodesign-Verordnung einbezogen werden. Das Parlament will diese Liste um Fahrräder erweitern – der Rat sieht davon ab. Der Standpunkt der EU-Länder sieht ferner eine längere Umsetzungsfrist vor: Die Unternehmen sollen sechs weitere Monate Zeit haben, sich an die neuen Anforderungen anzupassen. Insgesamt wären das dann zweieinhalb Jahre.

Der Rat will Herstellern vorschreiben, Reparaturen innerhalb einer "angemessenen Frist" und – sofern die Dienstleistung nicht kostenlos erbracht wird – zu einem "angemessenen Preis" durchzuführen, damit Verbraucher nicht von der Ausübung ihrer Rechte abgehalten werden. Um den Aufwand für kleine Reparaturbetriebe zu verringern, müssten nur gesetzlich verpflichtete Werkstätten auf Anfrage das von der Kommission vorgesehene standardisierte EU-Reparaturformular kostenlos vorlegen. Für alle anderen Betriebe blieben diese Zusatzinformationen freiwillig. Ziel des Beipackzettels ist es, die Transparenz bei Reparaturbedingungen und Preisen zu erhöhen und Vergleiche zu erleichtern. Die enthaltenen Bedingungen sollen 30 Tage lang gültig sein, beide Seiten können jedoch einer Verlängerung zustimmen.

Ferner schlagen die EU-Staaten eine einzige europäische Online-Vermittlungsplattform für Reparaturen vor. Der Aufbau 27 einschlägiger nationaler Portale soll so vermieden werden. Der Dienst sei damit einfacher zugänglich und erleichtere grenzüberschreitende Vermittlungen, heißt es zur Begründung. Bereits bestehende nationale Online-Reparaturplattformen sollen die Mitgliedsländer aber beibehalten oder neue einrichten können, wenn sie die in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Die Unterhändler der Co-Gesetzgebungsgremien müssen nun bei den Gesprächen rund um einen finalen Kompromiss versuchen, die bestehenden Differenzen auszugleichen. Die Verhandlungen sollen in den kommenden Wochen starten.

(olb)