Kritik an spanischem E-Commerce-Gesetz

Um die europäische Richtlinie zum E-Commerce umzusetzen, hat das spanische Ministerium für Wissenschaft und Technik ein umstrittenes Gesetz vorgelegt.

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Von
  • Florian Rötzer

Um die europäische Richtlinie zum E-Commerce umzusetzen und einige rechtliche Probleme zu lösen, hat das spanische Ministerium für Wissenschaft und Technik ein Gesetz für die Dienste der Informationsgesellschaft und des E-Commerce vorgelegt, das vermutlich im Dezember verabschiedet werden soll. Doch bei einigen Kritikern wie Kriptopolis stößt die Gesetzesvorlage auf erbitterten Widerstand, weil man in ihm einen Angriff auf die Freiheit der Kommunikation im Internet oder gar einen "digitalen Faschismus" sieht.

Die Kritik bezieht sich vornehmlich darauf, dass das Gesetz unter den "Diensten der Informationsgesellschaft" alle Anbieter versteht, deren Dienste aus der Ferne auf elektronischem Weg und durch den Aufruf des einzelnen Empfängers geliefert werden, worunter auch das Anbieten von Suchmaschinen, der Zugang und die Aufbereitung von Daten, die Übertragung von Information durch ein Telekommunikationsnetz zählen. Damit könnten auch, wie die Kritiker warnen, akademische Veröffentlichungen oder auch Websites von NGOs, die regelmäßig Nachrichten bringen, unter das Gesetz fallen, das eigentlich für den E-Commerce gedacht ist.

Problematisch sei überdies, dass alle "Dienste der Informationsgesellschaft" nicht nur durch eine juristische Person registriert sein müssen, sondern auch einen permanenten eigenen Domainnamen besitzen müssen. Websites dürfen nicht anonym ins Netz gestellt werden, sondern die Namen der juristisch Verantwortlichen mitsamt Wohnort oder Adresse des Büros/Geschäfts müssen aufgeführt werden (Art. 9). Und Artikel 11 verlangt von den "Diensten der Informationsgesellschaft", dass sie den Behörden alle ungesetzlichen Handlungen mitteilen, sowie nach Aufforderung die Identität von Internetbenutzern aufdecken, bestimmte Dienste einstellen und bis zu sechs Monate lang alle Verbindungsdaten von Verdächtigen speichern, wobei sie bei all dem, die Datenschutzvorgaben achten sollen. Vorgesehen sind Strafen zwischen 3000 Euro bei leichten Verstößen bis zu 600.000 Euro bei schweren Vergehen. Allgemein wird dem Gesetz vorgeworfen, dass es der Zensur Tür und Tor öffne und die Öffentlichkeit im Internet über Gebühr einschränke, da möglicherweise viele Initiativen oder NGOs die Auflagen nicht erfüllen können.

Mehr in Telepolis: Die spanische Regierung legt ein E-Commerce-Gesetz vor (fr)