Kündigung per Mausklick: Verbrauchschützer bemängeln viele Anbieter

Verbraucherschützer haben wieder überprüft, ob Anbieterwebsites wie vorgeschrieben einen Kündigungsbutton anbieten. Mit dem Ergebnis sind sie nicht zufrieden.

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(Bild: dpa)

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Das seit einem Jahr geltende Gesetz für faire Verbraucherverträge wurde bisher nach Meinung von Verbraucherschützern unzureichend umgesetzt. Viele Anbieter kämen nicht ihrer Pflicht nach, einen unkomplizierten Kündigungsbutton einzurichten, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) herausgefunden. Er hat dafür nach eigenen Angaben Ende Juni Websites von 2946 Anbietern automatisiert abgesucht.

Auf 42 Prozent der untersuchten Websites sei der Kündigungsbutton gesetzeskonform installiert worden, geht aus einer vzbv-Mitteilung hervor. Auf manchen Buttons wichen Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab. Manchmal war der Button nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert.

Im November 2022 hatte der vzbv korrekte Kündigungsbuttons auf 28 Prozent der Websites gefunden. Es gebe weiterhin für Verbraucher Hindernisse und Probleme, wenn sie online Laufzeitverträge kündigen wollen. Beispielsweise registrierten die Verbraucherschützer, dass Anbieter das Kündigungsformular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen. Das ist jedoch nicht erlaubt.

Für die automatisierte Webseitenanalyse hat der vzbv Anbieterwebsites mit einem Python-Skript zunächst auf den möglichen Abschluss von Laufzeitverträgen hin überprüft. Dazu wurde auf den Webseiten gezielt nach Elementen mit Schlüsselformulierungen gesucht, die auf einen Vertragsschluss hinweisen – beispielsweise "Vertrag abschließen" oder "Jetzt Abo starten". So hat der vzbv knapp 3000 Anbieterwebseiten ermittelt, die seit dem 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton anbieten müssen.

Der Kündigungsbutton – im Gesetz (PDF) heißt er "Kündigungsschaltfläche" – ist für fast alle Dauerschuldverhältnisse vorgeschrieben, die online abgeschlossen werden können. Dazu gehören zum Beispiel Abo-, Leasing- oder Mobilfunkverträge. Er gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 abgeschlossen wurden. Ebenfalls vorgeschrieben ist der Kündigungsbutton für Verträge, die in Geschäften entstanden sind, falls diese Verträge grundsätzlich auch online abgeschlossen werden können. Wenn ein Kündigungsbutton nicht angeboten wird, können Kunden laut Gesetz jederzeit kündigen und müssen dabei keine Kündigungsfrist einhalten. Kündigungsbuttons sind nicht angebracht für Verträge mit gesetzlich strengeren Kündigungsanforderungen. Das gilt beispielsweise für Miet- und Arbeitsverträge oder für Verträge über Finanzdienstleistungen.

(anw)