Kurz informiert: Pipeline, Microsoft, Meta, Komet

Unser werktäglicher News-Überblick fasst die wichtigsten Nachrichten des Tages kurz und knapp zusammen.

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Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Hanna Alschner
Inhaltsverzeichnis

Eine Pipeline vor der Ostsee-Insel Rügen, die das geplante LNG-Terminal mit dem Gas-Fernnetz bei Lubmin verbinden soll, wurde in Teilen genehmigt. Die Bundesregierung hält an dem bei der Bevölkerung vor Ort umstrittenen Vorhaben fest und will das Terminal im kommenden Winter in Betrieb nehmen. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits eine Klage gegen die jetzt erteilte Genehmigung angekündigt. Die schnelle Genehmigung war möglich, weil das Vorhaben in das LNG-Beschleunigungsgesetz des Bundes aufgenommen wurde. Auf diese Weise konnte zum Beispiel vor einem Jahr auch Deutschlands erstes Flüssigerdgas-Terminal in Wilhelmshaven schneller realisiert werden.

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Microsoft will die Cloud-Gaming-Rechte von Activision-Spielen an Ubisoft verkaufen, um die geplante Übernahme von Activision abschließen zu können. Das teilte Microsoft-Präsident Brad Smith in einem Blog-Eintrag mit. Der Schritt soll die britischen Kartellwächter der CMA besänftigen, die dem Deal wegen Bedenken über den Cloud-Gaming-Markt zuvor einen Riegel vorgeschoben hatten. Die Rechte fürs Streamen von Activision-Spielen über die Cloud sollen an Ubisoft transferiert werden, schreibt Brad Smith. Das gelte für alle bisherigen Titel von Activision Blizzard auf PC und Konsole. Auch die Rechte an Titeln, die in den nächsten 15 Jahren veröffentlicht werden, sollen an Ubisoft gehen. Die Einigung hat kein Ablaufdatum. Durch den Rechteverkauf soll sichergestellt werden, dass Microsoft die Spiele von Activision nicht exklusiv auf der eigenen Cloud-Gaming-Plattform Game Pass anbieten kann.

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Meta droht seinen Mitarbeitern mit Konsequenzen bis hin zur Kündigung, falls sie nicht ab dem 5. September 2023 an mindestens drei Tagen pro Woche im Büro anwesend sind. Das geht aus einer internen Mitteilung von Metas Personalchefin Lori Goler hervor, die Business Insider vorliegt. Lediglich Mitarbeiter, denen eine vollständige Fernarbeit genehmigt worden ist, müssen sich nicht daran halten. Die zuständigen Führungskräfte vor Ort kontrollieren die Einhaltung. Sie sollen sicherstellen, dass die bereits im Juni 2023 kommunizierten Richtlinien befolgt werden. Die Anwesenheitspflicht diene nach Angaben von Meta dazu, "gesunde Beziehungen und eine starke Zusammenarbeit zu fördern". Wer dauerhaft im Homeoffice arbeiten wolle, könne einen Antrag stellen.

Anfang September könnte ein erst kürzlich entdeckter Komet für das bloße Auge sichtbar werden, der womöglich gar nicht aus dem Sonnensystem oder zumindest ganz von dessen Rand stammt. C/2023 P1 wurde nach seinem Entdecker, dem japanischen Amateurastronomen Hideo Nishimura, benannt und sollte bei klarem Himmel bereits mit einem kleinen Teleskop oder sogar mit einem Fernglas zu erkennen sein, schreibt Spektrum der Wissenschaft. Wem das gelingt, der könnte einen besonders außergewöhnlichen Besucher im inneren Sonnensystem zu sehen bekommen.

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(alsc)