Linux-Entwickler gegen VMware: OLG Hamburg lehnt Klage ab

Wie schon das Landgericht befasste sich auch das OLG nicht inhaltlich mit der Klage. Der Kläger habe seine Forderungen demnach nicht ausreichend belegen können.

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Linux-Entwickler gegen VMware: OLG Hamburg lehnt Klage ab

Das Verfahren Hellwig gegen VMware wurde am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg verhandelt.

(Bild: Fabian A. Scherschel / heise online)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Fabian A. Scherschel
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Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat die Klage von Linux-Kernel-Entwickler Christoph Hellwig gegen den Software-Konzern VMware abgelehnt. Hellwig war in Revision beim OLG gegangen, nachdem das Landgericht Hamburg seine Klage abgewiesen hatte.

Der Software-Entwickler wirft dem Virtualisierungs-Konzern vor, Teile von unter der GPLv2-Lizenz stehenden Linux-Treibern in ein Produkt der Firma integriert zu haben, ohne den Quellcode der proprietären Software offenzulegen. Wie schon das Landgericht befasste sich allerdings auch das OLG nicht inhaltlich mit dem Vorwurf.

Das Urteil ist bisher nicht öffentlich verfügbar, allerdings teilte das Hanseatische Oberlandesgericht auf Anfrage von heise online mit, dass der zuständige Senat sich in seiner Entscheidung weitestgehend der zuvor gegangenen Instanz angeschlossen habe. Dass dies wahrscheinlich ist, hatte sich auch schon ganz zu Beginn der mündlichen Verhandlung im November angedeutet.

Der Vorsitzende Richter hatte bei dieser Gelegenheit zunächst angeregt, dass sich beide Parteien außergerichtlich einigen, was offensichtlich nicht passiert ist. Das schien Beobachtern allerdings von Anfang an auch als recht unwahrscheinlich, da Hellwigs Klage augenscheinlich aus idealistischen Beweggründen geführt wurde – wie auch der Richter selbst in der Verhandlung anmerkte.

Das OLG Hamburg teilte nun mit, dass die Klage im Grunde deswegen abgelehnt wurde, da Hellwig nicht ausreichend nachweisen konnte, dass der Linux-Codem an dem er ein Bearbeiterurheberrecht geltend macht, auch wirklich in ein Produkt von VMware eingeflossen ist. "Dazu hatte er darlegen müssen, welche Teile aus dem Linux-Programm er in welcher Weise umgearbeitet hat, inwiefern diese Umarbeitungen die Anforderungen an ein Bearbeiterurheberrecht erfüllen und dass gerade die für ihn schutzbegründenden umgearbeiteten Programmteile von der Beklagten übernommen und genutzt worden sind", erklärte ein Sprecher des OLG. Hellwigs Vortrag vor dem Senat habe dies nicht ausreichend begründet.

Demnach hat sich auch das OLG Hamburg, wie zuvor schon das Landgericht, nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob wirklich Linux-Treiber-Code in VMware-Produkte übernommen und so die Lizenzbedingungen der GPLv2 verletzt wurden oder nicht. Die Klage scheiterte an den Hürden, die ein Kläger im Zivilrecht nehmen muss, um ein Gericht überhaupt erst einmal davon zu überzeugen, dass sein Vorwurf einer eingehenden Untersuchung bedarf.

Hellwig hatte VMware verklagt, da er sein Urheberrecht an Teilen des Linux-Kernels durch den Virtualisierungs-Hypervisor ESXi verletzt sieht. Demnach hat VMware im vmkernel-Modul von ESXi Quellcode verwendet, der auf Hellwigs Arbeit im Linux-Kernel zurückgeht. Sowohl Hellwig als auch VMware waren sich dabei einig, dass Hellwig unter der GPLv2-Lizenz Ansprüche an die Firma geltend machen könnte, wenn diese urheberrechtlich geschützten Code Hellwigs in ihrem Produkt verwendet hätte.

Laut der mündlichen Verhandlung im November sind im vorliegenden Fall wohl vor allem Teile des SCSI-Subsystems des Linux-Kernels und eine Datenstruktur-Technik namens Radix Trees (auch Patricia-Trie genannt) relevant. Hellwig sagte aus, er könne hier Commits im Linux-Kernel nachweisen und seiner Ansicht nach habe VMware diesen Code in leicht veränderter Form in Module von ESXi übernommen.

Ob Hellwig auch gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Revision gehen will, ist momentan nicht bekannt. Hellwig wird bei seiner Klage von der gemeinnützigen US-Organisation Software Freedom Conservancy unterstützt, die unabhängigen Open-Source-Projekten bei der Buchhaltung und bei Rechtsfragen finanziell unter die Arme greift.

Die Conservancy hat es sich außerdem auf die Fahnen geschrieben, die GPL möglichst lückenlos gerichtlich bestätigen zu lassen und die Rechte der Kernel-Entwickler zu schützen. Diese Art des GPL-Enforcement wird in der Linux-Gemeinde durchaus auch von einigen Stellen kritisch gesehen. heise online hat Vertreter der Conservancy nach ihrem weiteren Vorgehen in diesem Fall befragt und wird berichten, sobald wir relevante Antworten erhalten. (fab)