Gerichtsurteil zu Lootboxen: Sony soll "FIFA"-Packs zurückerstatten

Die Lootboxen in "FIFA"-Spielen stellen laut einem österreichischen Gericht illegales Glücksspiel dar. In einem Fall wurde Sony nun zur Rückzahlung verurteilt.

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Karten-Packs in "FIFA"

(Bild: EA)

Lesezeit: 3 Min.

Laut einem österreichischen Gericht stellen Lootboxen in den "FIFA"-Spielen von Electronic Arts illegales Glücksspiel dar. In erster Instanz einer Musterklage entschied das Bezirksgericht Hermagor am 26. Februar, dass die abgeschlossenen Verträge nicht gültig sind und die Zahlungen deswegen rückerstattet werden müssen. Angeklagt war Sony Interactive Entertainment als Betreiber der Playstation-Plattform, auf der die Lootboxen im beanstandeten Fall gekauft wurden.

In den "FIFA"-Spielen kommen Lootboxen in Gestalt digitaler Karten-Packs, die virtuelle Kicker enthalten. Der genaue Inhalt dieser Packs ist vor dem Kauf nicht bekannt. Verkauft werden diese Lootboxen nicht nur auf der Playstation, sondern auch auf den anderen Plattformen – darunter Microsofts Xbox, Nintendos Switch und diverse PC-Plattformen.

Ob Lootboxen illegales Glücksspiel darstellen, wird seit Jahren intensiv diskutiert. Das Bezirksgericht Hermagor bejahte diese Frage laut dem Prozessfinanzierer Padronus in seinem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist. Dass der Inhalt der "FIFA"-Packs vom Zufall abhängig ist, steht außer Frage. Das Gericht erkannte in den virtuellen Packs aber auch eine "vermögenswerte Leistung". Sprich: Die Lootboxen haben nach Auffassung des Gerichts einen finanziellen Gegenwert. Damit würden sie Glücksspiel darstellen – und weil Sony keine Glücksspiellizenz in Österreich hat, wären die Kaufverträge ungültig. Im aktuellen Fall soll Sony eine Summe von 338 Euro zurückzahlen.

In Deutschland ist die Rechtslage ähnlich: Unterschieden wird zwischen "echtem" und "simuliertem" Glücksspiel unter anderem anhand des Geldwerts der Gegenstände, die man gewinnen kann. Zwar können die gezogenen Spieler nicht auf offiziellem Weg weiterverkauft werden, es gibt aber die Möglichkeit, Login-Daten für Accounts weiterzuverkaufen. Relevant für die Unterscheidung zwischen "echtem" und "simuliertem" Glücksspiel ist außerdem ein zufallsabhängiges Verlustrisiko, wie die Rechtswissenschaftler Julian Krüper und Robin Anstötz in einem Essay berichten, der auf der Webseite der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz veröffentlicht wurde.

Das Bezirksgericht in Hermagor hat die Lootboxen in "FIFA"-Spielen nun tatsächlich als illegales, echtes Glücksspiel eingestuft. Der Prozess wurde im Rahmen eines Sammelverfahrens geführt, für den sich laut Finanzierer Padronus Lootbox-Käufer in vierstelliger Anzahl gemeldet haben. Die durchschnittlichen Ansprüche liegen dabei bei 800 Euro, heißt es, in einem Einzelfall gehe es sogar um 85.000 Euro.

"Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen", kommentierte Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl das Urteil. Er räumte dabei allerdings ein, dass sich das Verfahren voraussichtlich durch mehrere Instanzen ziehen dürfte. Sony und EA haben sich bislang nicht zum Urteil geäußert.

Vergleichbare Fälle gibt es bereits: In den Niederlanden verhängte das Bezirksgericht Den Haag etwa eine Strafe gegen Electronic Arts, weil Lootboxen nach Ansicht des Gerichts illegales Glücksspiel darstellten. In höherer Instanz wurde das Urteil allerdings wieder aufgehoben.

(dahe)