"MP3"-Markenschutz durch die Hintertür? (update)

Eine französische Firma hat europaweiten Markenschutz für den Begriff "MP2" beantragt. Wegen Verwechslungsgefahr könnte sie auch die geschäftliche Nutzung von "MP3" untersagen.

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Von
  • Holger Bleich

Die französische Firma Miriad Technologies hat europaweiten Markenschutz für den Begriff "MP2" beantragt. Eine entsprechende Veröffentlichung im "Blatt für Gemeinschaftsmarken" der EU weist aus, dass Miriad "MP2" sowohl für Produktklasse 9 als auch 38 schützen lassen will. Damit dürfte der Begriff sowohl für Software als auch für jede Art der Datenübermittlung nicht mehr ohne Erlaubnis der Firma geschäftlich benutzt werden.

Erst kürzlich wollte die deutsche hypermedia GmbH "MP3" europaweit als Marke für sich in Anspruch nehmen, scheiterte aber vorläufig am Einspruch verschiedener Firmen. Über das Hintertürchen "MP2" könnte der Schutz indirekt gelingen, denn das EU-Markenrecht sieht bei solch ähnlichen Begriffen eine Verwechslungsgefahr. "MP3"-Benutzer könnten also vom Eigner der Marke "MP2" wegen zu starker Ähnlichkeit der verwendeten Abkürzung abgemahnt werden.

Eine Nachfrage beim Münchner Patent- und Markenamt ergab, dass die Wortmarke "MP2" in Deutschland bereits seit 1996 durch die amerikanische Firma Datastream geschützt ist. Unter dem Namen MP2 vertreibt Datastream seit 1986 ein Softwarepaket zum Instandhaltungsmanagement in Unternehmen. Interessanterweise bietet Miriad ein Produkt in der gleichen Kategorie an.

Als c't die deutsche Niederlassung von Datastream über den Sachverhalt informierte, zeigte man sich überrascht. Mittlerweile hat der zuständige Mitarbeiter die US-amerikanische Rechtsabteilung des Unternehmens alarmiert. Weitere Schritte wolle man in den nächsten 48 Stunden bekannt geben, hieß es. Nach Veröffentlichung des Antrags läuft eine Widerspruchsfrist von 90 Tagen. Datastream muß also bis zum 13. Juni Einspruch gegen den bevorstehenden Markenschutz einreichen.

Auch Privatpersonen dürfen den Markenschutz beanstanden. Dazu reicht es, eine so genannte "Bemerkung Dritter" mit Bezug auf Artikel 41 der Gemeinschftsmarken-Verordung an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante zu faxen (Nummer: +34-96-5131344). Als Begründung könnte beispielsweise dienen, dass der Begriff "MP2" in der Internet-Kommunikation oft genutzt wird. (hob)