Markenrechtsstreit: Gehört Apple Music nicht Apple?

Apple hat knapp acht Jahre nach dem Start seines Musikdienstes vor einem US-Gericht einen Rückschlag beim Streit um den dazugehörigen Markennamen erlitten.

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(Bild: Ivan_Shenets/Shutterstock.com)

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Ein Berufungsgericht in Washington hat am Dienstag für einen Mann geurteilt, der gegen Apples Marke "Apple Music" vorgegangen war. Trompeter Charles Bertini glaubt, dass der seit 1985 von ihm gehaltene Begriff "Apple Jazz" mit Apples Marke verwechselt werden könnte, weshalb er erreichen will, dass Apple Music durch den iPhone-Hersteller nicht mehr genutzt wird. Er verwendet diesen Begriff für seine Live-Auftritte.

Apples Weg zur Verwendung des eigenen Firmennamens bei allem, was mit Musik zu tun hat, war schon früher legendär schwierig, was wiederum mit den Beatles zu tun hat. Die klassische Pop- und Rockband hatte seit 1968 ihr eigenes Label namens Apple Corps, was wiederum dazu führte, dass Apple seine eigene Marke nicht für Musikangebote nutzen durfte. Denn: In den Siebzigern verklagte Apple Corps die von Steve Jobs und Steve Wozniak gerade gegründete Firma Apple Computer mit dem Vorwurf der Markenrechtsverletzung. Der Streit wurde in den 80er-Jahren mit einem simplen Deal beigelegt: Apple Computer hält sich aus dem Musikgeschäft heraus, Apple Corps aus der Computer-Branche.

Die Einigung wurde auf die Probe gestellt, nachdem der in Kalifornien ansässige Apple-Konzern die Download-Plattform iTunes startete. Apple Corps warf der Gegenseite Vertragsbruch vor, verlor aber dennoch vor Gericht. Danach kaufte Jobs der Beatles-Firma 2007 schließlich ihre gesamten Markenrechte auf den Namen Apple ab. Dadurch kann Apple nun darauf verweisen, Inhaber einer seit 1968 im Musikgeschäft genutzten Marke zu sein – der grüne Apfel von Apple Corps findet sich etwa auf Schallplatten und CDs der Beatles. Im Streit mit Bertini konnte der iPhone-Konzern in erster Instanz mit dem Argument einer früheren Verwendung denn auch das Gericht überzeugen.

Doch das von Bertini angerufene Berufungsgericht sieht dies nun anders. Zwar hatte Apple die Marke Apple Music unter anderem auch für Live-Auftritte angemeldet. Das sei aber etwas anderes als die Nutzung der Apple-Marke durch die Beatles für Musikaufnahmen, entschieden die Richter – und lehnten die Registrierung von Apple Music für diesen Bereich ab. Sie gaben dem Trompeter recht, der "Apple Jazz" wie erwähnt genau hierfür nutzt.

Ob Apple dagegen in Berufung gehen und schließlich vor das Oberste Gericht der USA ziehen will, blieb zunächst unklar. Der Konzern ist allerdings für eine sehr aktive Verteidigung seiner Marken bekannt. Bertini vertreibt seit Mitte der 90er-Jahre unter dem Namen "Apple Jazz" auch aufgezeichnete Musik seiner Musikfirma. Den Streaming-Dienst Apple Music startete der iPhone-Hersteller wiederum im Juni 2015.

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(bsc)