Mecklenburg-Vorpommern will Datenschutzgesetz ändern

Die Schweriner Regierung möchte die Kontrolle des Datenschutzes im Lande in einer Hand zusammenfassen.

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  • dpa

Die Kontrolle des Datenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern soll beim Datenschutzbeauftragten des Landes zusammengefasst werden. Der bislang nur für die Überprüfung von Behörden zuständige Landesbeauftragte soll künftig auch für den privaten und den wirtschaftlichen Bereich verantwortlich sein. Bei der ersten Beratung der Gesetzesänderung am Mittwoch im Schweriner Landtag führte Innenminister Gottfried Timm (SPD) das Vorhaben als Beleg für das Streben der Landesregierung nach mehr Bürgernähe und Bürokratieabbau an. "Der Bürger kann sich dann in allen Fragen des Datenschutzes an den Landesbeauftragten wenden", sagte er. Bislang war das Innenministerium für den nichtöffentlichen Bereich zuständig.

Die PDS-Abgeordnete Gabriele Schulz begrüßte die geplante Änderung. Damit werde der Forderung ihrer Partei nach einheitlicher Zuständigkeit entsprochen. "Gerade aus Sicht des Bürgers und unter dem Blickwinkel der Wahrnehmung von Bürgerrechten ist es zweifellos besser, wenn es nur eine Adresse gibt", sagte sie. Auch die Landesverfassung und das EU-Recht würden die bisherige Praxis getrennter Zuständigkeiten infrage stellen. Für die CDU bezweifelte Wolf-Dieter Ringguth die von der Regierung vorausgesagten Verbesserungen und Einsparungen. "Ich kann keinen Beitrag zu Deregulierung oder Kosteneinsparung erkennen", sagte er.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen aller Fraktionen zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Der Datenschutzbeauftragte Werner Kessel, der in der Vorwoche eine deutlich verbesserte Einhaltung von Datenschutzbestimmungen konstatiert hatte, begrüßte die geplante Gesetzesänderung. Damit werde es möglich, die gleiche Qualität des Datenschutzes in allen Bereichen zu sichern. (dpa) / (tol)