Megaupload-Prozess: Kim Dotcom darf FBI-Akten einsehen

Noch ein Erfolg für Kim Dotcom: Nach Entscheidung eines neuseeländischen Gerichts darf er nun Einsicht in die Akten nehmen, die das FBI über ihn angelegt hat. Genau das wollten die US-Anwälte verhindern.

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Kim Schmitz alias Dotcom (38) erhält im Rahmen seines Auslieferungsverfahrens in Neuseeland Einsicht in Unterlagen der US-Bundespolizei FBI. Der zuständige Richter am Auckland District Court ordnete am Dienstag an, dass die US-Behörden die für die Vorwürfe gegen Dotcom relevanten Informationen mit der Verteidigung teilen müssen. Damit hat sich das Gericht laut einem Bericht von stuff.nz über eine Forderung der US-Regierung hinweggesetzt. Der Richter begründete den Beschluss damit, dass die Einbehaltung relevanter Unterlagen Dotcoms Recht auf einen fairen Prozess beeinträchtige.

Dotcom war im Januar 2012 in Neuseeland verhaftet worden. In den USA werden dem Gründer und Chef des von den US-Behörden geschlossenen Sharehosters Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen. Im März hatten die USA die Auslieferung des Beschuldigten beantragt, gegen die sich Dotcom zur Wehr setzt. Im August sollen die Anhörungen dazu beginnen.

Laut dem Bericht kann sich Dotcom auch über einen zweiten Gerichtsbeschluss freuen: So darf er in sein Anwesen nahe Auckland zurückkehren, die bisherige elektronische Überwachung mit Fußfessel soll dabei ausgesetzt werden. Einen Monat zuvor hatte Dotcom vor dem neuseeländischen High Court bereits einen teilweisen Zugriff auf sein beschlagnahmtes Vermögen erwirken können. (axk)