Metro verbucht Sieg im Rechtsstreit um Media-Saturn

Das OLG München hat die Metro in ihrem Rechtsstreit um die Entscheidungsgewalt bei Media-Saturn gestärkt. Das Gericht erklärte den Spruch des Schiedsgerichts für vollstreckbar und schwächte damit das Vetorecht von Minderheitsgesellschafter Kellerhals.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 21 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Robert Höwelkröger

Die Metro AG konnte im Machtkampf um die Entscheidungsgewalt bei der Media-Saturn Holding (MSH) einen Etappensieg vor Gericht verbuchen. Damit kann Metro ab sofort eine ganze Reihe von Entscheidungen bei Media-Saturn auch ohne die Zustimmung durch den Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals treffen. Das Oberlandesgericht (OLG) München erklärte den Spruch des Schiedsgerichts vom August 2012 für vollstreckbar. Darin sind alle wichtigen Forderungen der Metro AG nach "zeitgemäßer Corporate Governance" für die MSH enthalten. Diese umfassen den Finanz- und Investitionsplan, den Personalplan, sowie Übernahme oder Verkauf von Unternehmen, Grundstücksgeschäfte, die Geschäftsordnung der Geschäftsführung und den Jahresabschluss. Gegen den Beschluss kann nur noch vor dem Bundesgerichtshof angegangen werden.

Seit beinahe drei Jahren tobt mittlerweile der Machtkampf um Media-Saturn. Der Mehrheitseigner Metro will mehr mehr Mitspracherecht bei Entscheidungen, doch Media-Markt-Gründer und Minderheitsgesellschafter Kellerhals wehrte sich bislang erbittert. Dieser hält 22 Prozent an Media-Saturn und eine Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung. Um dieses Vetorecht zu schwächen, hatte die Metro einen Beirat für wichtige operative Weichenstellungen gegründet, der mit einfacher Mehrheit entscheiden sollte. Dort hätte die Metro mit ihren 78 Prozent das alleinige Sagen. Als Hintergrund für den Machtkampf gilt das bisher schwache Internetgeschäft von Media-Saturn und der Konflikt über den Schwerpunkt der künftigen Investitionen.

Metro-Vorstandschef Olaf Koch sagte zur Entscheidung des OLG München: "Es hat sowohl unsere Rechtsauffassung bestätigt als auch Rechtssicherheit für eine zukunftsfähige, verantwortungsvolle und effektive Steuerung des Unternehmens Media Markt und Saturn geschaffen. Wir haben jetzt Planungssicherheit und können nun gemeinsam mit der Geschäftsführung von Media-Saturn die wichtige strategische Neupositionierung des Unternehmens weiter vorantreiben. Bereits in diesem Jahr hat der Beirat ausgezeichnet gearbeitet und wir sind zuversichtlich, dass wir den Wachstumskurs von Media-Saturn beibehalten können." Zugleich hoffe er auf eine baldige Befriedung des Verhältnisses zu den Gesellschaftern und insbesondere zu Erich Kellerhals.

Der Gründer der Media-Märkte sieht das aber weiterhin ganz anders. Von einer ausgezeichneten Arbeit des Beirats könne keine Rede sein: "Nach unserer Einschätzung ist das zusätzliche Gremium eher ein Hindernis für eine effiziente und effektive Corporate Governance", erklärte ein Sprecher von Kellerhals' Convergenta-Gruppe. Den OLG-Beschluss ließ er aber unkommentiert. Andere grundlegende Entscheidungen werden bei Media-Saturn auch weiterhin nur durch die Gesellschafterversammlung entschieden. Dort bleibt das Vetorecht von Kellerhals unangetastet. Dazu zählen laut einem Metro-Sprecher die Berufung der Geschäftsführung von Media-Saturn, die Verwendung des Jahresgewinns oder ein Börsengang. Für Metro entscheidend sei aber, dass Investitionsentscheidungen vom Beirat auch ohne Kellerhals getroffen werden könnten. (roh)