Microsoft-Prozess: Die Entscheidung steht bevor

Bis heute Abend (US-Ortszeit) hat Microsoft Zeit, seinen letzten Vorschlag im Kartellverfahren einzureichen. Ein Urteil wird noch diese Woche erwartet.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im US-Kartellprozess um Microsoft rückt die entscheidende Phase näher. Bis heute Abend (amerikanischer Ortszeit) hat der Software-Konzern Zeit, seine Antwort zum letzten, nur leicht revidierten Antrag des US-Justizministeriums für die Anhörung über das Strafmaß vorzulegen.

Die Kläger, neben dem Justizministerium 19 amerikanische Bundesstaaten, fordern weiterhin eine Zerschlagung des weltgrößten Softwareherstellers in zwei Unternehmen. Der zuständige Richter Thomas Penfield Jackson kann sich nach Eingang der Antwort von Microsoft mit seinem Urteil noch Wochen Zeit lassen, aber auch direkt sein Urteil verkünden. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass das Urteil bereits am morgigen Donnerstag oder am Freitag fällt: Jackson strebt, geht man nach dem rigiden Zeitplan, den er den Beteiligten auferlegt hat, ein schnelles Ende dieser Prozessphase an. Außerdem liegt der Antrag der Regierung in einer verfahrensrechtlich verwertbaren Form vor, sodass der Richter Jackson das Papier nur noch unterschreiben müsste...

Allgemein wird erwartet, dass auch Microsoft, ähnlich wie die Kläger, den eigenen Vorschlag nicht weiter ausbauen wird. Die Redmonder hatte bereits zuvor den Antrag der US-Regierung als "radikal und unangemessen" abgelehnt. Stattdessen schlug der Konzern gewisse Beschränkungen und Regeln für seine Geschäftspolitik vor. Außerdem beantragte Microsoft Zeit bis Anfang Dezember, falls der Richter eine Aufteilung des Konzerns in Betracht zöge, um angemessen darauf antworten zu können.

Beobachter erwarten aber, dass Richter Jackson dem Vorschlag der Regierung folgen wird. Nachdem die Kläger ihren Plan einer Zweiteilung vorgelegt hatten, deutete Richter Jackson in der Anhörung vom vergangenen Mittwoch sogar an, dass er eine Zerschlagung des Softwaregiganten in drei Teile befürworte. Anträge auf neue Anhörungen und weitere Fristen für die Suche nach neuen Beweisen durch Microsoft lehnte Jackson zudem kategorisch ab – woraufhin Microsoft gleich eine so genannte Offer of Proof einreichte, die wohl schon für die nächste Instanz in dem Verfahren belegen soll, dass Richter Jackson dem Konzern nicht genug Zeit eingeräumt habe, um auf den Strafantrag der Kläger zu reagieren. Da Microsoft bereits Berufung angekündigt hat, bliebe ein Urteil im momentan laufenden Verfahren zunächst folgenlos. Aus US-Justizkreisen verlautete, möglicherweise versuchten der Richter und die Regierung die nächst höhere Instanz in der Berufung zu umgehen, die in der Vergangenheit für Microsoft gestimmt hatte, und direkt vor das Oberste Gericht der USA zu gehen. (jk)