OLG lehnt Schadenersatzklage von Infomatec-Anlegern ab

Sechs Kleinaktionäre der Software-Firma sind mit ihren Schadenersatzklagen wegen angeblich falscher Pflichtmitteilungen des Unternehmens gescheitert.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 8 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Sechs Kleinaktionäre der Software-Firma Infomatec sind mit ihren Schadenersatzklagen wegen angeblich falscher Pflichtmitteilungen des Unternehmens gescheitert. Der Augsburger Senat des Oberlandesgerichts München wies am Dienstag die Klagen der sechs Aktionäre gegen die beiden früheren Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele in zweiter Instanz zurück. Eine Revision ließ der Senat nicht zu. Damit bestätigte das Berufungsgericht ein Urteil des Landgerichts Augsburg. Die Aktionäre hatten zusammen rund 20.500 Euro gefordert.

In der Schwebe ist dagegen noch die Berufung von Harlos und Häfele gegen ein Urteil vom September 2001, in dem das Landgericht Augsburg einem Kleinaktionär 100.000 Mark Schadenersatz zugesprochen hatte. Der Augsburger Senat will die Verhandlung am 9. Juli mit der Anhörung von Zeugen fortsetzen. Der Termin für ein Urteil steht noch nicht fest. Mit dem erstinstanzlichen Urteil war erstmals ein Aktionär durch ein Gericht für Kursverluste am Neuen Markt entschädigt worden. Mehrere andere Infomatec-Anleger hatten hingegen keinen Erfolg mit ihren Klagen auf Schadenersatz.

Gegen Harlos und Häfele liegt seit Anfang Mai zudem eine Anklage beim Landgericht Augsburg wegen Kapitalanlagebetrugs, Kursbetrugs und Insiderhandel vor. Nach Ansicht der Staatsanwälte haben sie den Wert der neu gegründeten Infomatec AG bereits beim Börsengang im Frühsommer 1998 stark überhöht dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch gegen einen Wirtschaftsprüfer ermittelt. Außerdem sollen Harlos und Häfele den Aktienkurs mit falschen Pflichtmitteilungen in die Höhe getrieben haben. Den dadurch entstandenen Schaden schätzt die Staatsanwaltschaft auf rund 250 Millionen Euro. (dpa) / (anw)