Online-Marktplatz ruft Kartellwächter auf den Plan

Das US-amerikanische Justizministerium untersucht den Business-to-Business-Marktplatz einiger großer Fluggesellschaften.

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Das US-amerikanische Justizministerium untersucht den Business-to-Business-Marktplatz einiger großer Fluggesellschaften wegen möglicher kartellrechtlicher Verstöße. Die fünf Airlines müssen nun glaubhaft darlegen, dass das Joint Venture wirklich nur der Optimierung ihrer Geschäftsabläufe dient und nicht illegale Preisabsprachen oder andere unerlaubte Arten der Kooperation fördert. Die Konkurrenten Continental Airlines, United Arilines, Delta Air Lines, Northwest Airlines und American Airlines haben das Joint Venture gegründet, um Buchungen, Reservierungen und andere Services online anzubieten.

Die Regierung hat sich diesbezüglich in der Vergangenheit schon mit mehreren Joint Ventures befasst, beispielsweise mit dem Automobil-Marktplatz von DaimlerChrysler und General Motors. Das Besondere an diesen Konstellationen ist, dass sich meist die Großen der Branche zusammenschließen, um gemeinsam bestimmte Geschäftsbereiche ins Internet auszulagern. Die Gesetzeshüter wollen verhindern, dass eine solch enge Zusammenarbeit unbemerkt in einer kartellrechtlich bedenklichen Kooperation endet. "Wir sind sicher, dass unsere Site alle kartellrechtlichen Bestimmungen erfüllt", sagte Carl Rutstein, ein Mitarbeiter der Boston Consulting Group, die das Joint Venture namens T2 betreut.

Die American Society of Travel Agents (ASTA), der größte amerikanische Verband für Reiseveranstalter, hat die Regierung aufgefordert, T2 zu untersuchen, da das Online-Portal den Unternehmen die Möglichkeit biete, Preisabsprachen zu treffen. "Von der Site geht eine ernsthafte Gefahr für die Interessen der Verbraucher aus", sagte ASTA-CEO Jeo Galloway. (atr)