OpenAI wirft New York Times Verletzung der Nutzungsbedingungen vor

Die New York Times klagt gegen OpenAI wegen der Trainingsdaten, doch nun wehrt sich der ChatGPT-Anbieter gegen die Vorwürfe.

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HQ der New York Times

Die Zentrale der NYT in New York City.

(Bild: Haxorjoe CC-BY-SA 3.0)

Lesezeit: 2 Min.

OpenAI wirft der New York Times vor, gegen die Nutzungsbedingungen von ChatGPT verstoßen zu haben. Mit diesem Argument wollen sie die Anklage der New York Times entkräften. Die Zeitung wirft OpenAI nämlich ihrerseits vor, das Urheberrecht verletzt zu haben, indem sie Tausende Artikel für das Training der Sprachmodelle genutzt haben – und damit auf den Kosten der Zeitung ein Geschäft aufgebaut haben. Sie pocht auf Schadenersatz.

Zur Klage gegen OpenAI gehören Beispiele, wie ChatGPT Artikel der New York Times nahezu komplett gleich wiedergibt. Dafür hat die Zeitung den Einstieg in die Artikel als Prompt eingegeben. Das erhöht quasi die Chance, dass genau das passiert, was passiert ist: Der Artikel wird fortgeführt, statt dass sich der Chatbot etwas ausdenkt. Diese Prompts, argumentiert OpenAI laut Washington Post, seien aber weder erlaubt noch gehörten sie zum normalen Nutzungsverhalten. Viele solcher Beispiele, die in der Klage enthalten sind, seien zudem gar nicht mehr reproduzierbar, heißt es weiter, da OpenAI seine Produkte resistenter gegen "Missbrauchsversuche" gemacht hat.

Neben der New York Times gibt es auch Klagen von verschiedenen Autoren gegen OpenAI, etwa von Sarah Silverman, George R.R. Martin und John Grisham. Dass es mindestens urheberrechtlich fragwürdig ist, ob KI-Unternehmen wie OpenAI Inhalte aus dem Internet für das Training ihrer Sprachmodelle frei verwenden dürfen, hatte selbst OpenAI-CEO Sam Altman zugegeben, der bereits davon sprach, Wege zu finden, wie Autoren entlohnt werden können. Auch Microsoft, Großinvestor von OpenAI, der von der Klage ebenfalls betroffen ist, hatte zeitnah nach Veröffentlichung vom neuen Bing geschrieben, Verlage und Urheber beteiligen zu wollen.

Zugleich standen die New York Times und OpenAI im vergangenen Jahr in Verhandlungen über eine Entlohnung für die Nutzung der Artikel. Zu einem Ergebnis kam es offensichtlich nicht. OpenAI hat dafür mit dem deutschen Axel-Springer-Verlag und der Nachrichtenagentur AP Abkommen geschlossen. Das KI-Unternehmen zahlt Millionen dafür, Zugang zu den Inhalten zu bekommen. Axel Springer bekommt im Gegenzug Hilfe beim Aufbau einer KI-Strategie – neben dem Geld.

Ob und welche weiteren Gespräche es mit Verlagen gibt, ist unklar. Damit einhergehend potenzielle Kosten dürften dem Geschäft mit Chatbots allerdings nicht zuträglich sein. Zahlreiche Webseitenbetreiber haben allerdings von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Crawler für KI-Modelle von ihren Seiten auszusperren.

(emw)