Petitionen leicht gemacht

Berliner Bürger können ihre Bitten und Beschwerden an das Abgeordnetenhaus nun mit einem einfachen Formular aus dem Internet übergeben.

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Jeder Bürger der Bundesrepublik hat nach Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, Bitten und Beschwerden in den Petitionsausschuss des Bundestags einzubringen. Dieses Recht ist auch in Artikel 34 der Berliner Verfassung verankert. Die Berliner Bürger können nun ihre Eingaben an den Petitionsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit Hilfe eines neuen elektronischen Formulars eingeben. Allerdings hat die Sache einen Haken: Das Formular muss immer noch ausgedruckt, eigenhändig unterschrieben und anschließend per Post oder Fax an den Ausschuss geschickt werden.

Der Ausschuss-Vorsitzende Ralf Hillenberg erklärte, es sei ein "einfaches, klares Formular" für den neuen Internetauftritt des Ausschusses erstellt worden. Damit könne eine Petition jetzt einfacher und schneller verfasst werden. "Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin war 1999 mit seinem Maskottchen, dem Petman, einer der ersten Petitionsausschüsse der Länder, die die Möglichkeit nutzten, sich im Internet eigenständig zu präsentieren", so Hillenberg weiter. "Wir haben seitdem immer wieder erfahren, dass die Bürgerinnen und Bürger unsere Informationen auf diesen Seiten nutzen." Seit gestern hat Berlin auch ein neues Internetportal. (anw)