Piratenpartei gegen längere Schutzfristen für Tonaufnahmen

In einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Urheberrechtsgesetzes lehnt die Piratenpartei Deutschland längere Schutzfristen für die Verwerterrechte bei Tonaufnahmen ab und fordert stattdessen, diese drastisch zu verkürzen.

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"25 Jahre müssen den Verwertern reichen!" – mit dieser Forderung lehnt die deutsche Piratenpartei die Verlängerung der Schutzfristen für Musikaufnahmen ab, wie sie der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorsieht, und setzt sich im Gegenzug für eine Verkürzung solcher Fristen gegenüber den derzeit geltenden Bestimmungen ein.

In einer Mitteilung vom heutigen Samstag hat Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Partei, den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf (PDF) als "enormen Rückschritt" bezeichnet. Dieser soll eine europäische Richtlinie von 2011 in deutsches Recht umsetzen und enthält unter anderem verschiedene Neuregelungen zum Erlöschen von Schutzrechten für Musikkomponisten, Texter und Verwerter. Besonderer Stein des Anstoßes ist eine geplante Änderung von § 85 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG): Dort geht es um ausschließliche Rechte von Tonträgerherstellern, ihre Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Diese Rechte erlöschen nach den derzeit geltenden Bestimmungen 50 Jahre nach dem Erscheinen des betreffenden Tonträgers. Aus diesen 50 Jahren sollen dem Entwurf zufolge künftig 70 werden.

Dergleichen werde der modernen digitalen Gesellschaft nicht gerecht, so Kramm. "Da die meisten Werke den Höhepunkt der Auswertung innerhalb der ersten vier bis acht Jahre erreichen, gibt es gar keinen Grund, die Schutzfristen für aufgenommene Werke auszudehnen, die so nur den Verwertern nutzen."

In ihrem Parteiprogramm fordern die Piraten umgekehrt generell eine Verkürzung von Schutzfristen. In Anlehnung an ein Argumentationspapier (PDF) vom Offenbacher Bundesparteitag 2011.2 wird die heutige Mitteilung in dieser Hinsicht besonders konkret: Im Rahmen einer umfassenden Neuordnung des Urheberrechts will die Partei unter anderem erreichen, dass die Rechte an Tonaufnahmen spätestens 25 Jahre nach der Erstveröffentlichung von den Verwertern wieder an die Urheber und ausübenden Künstler zurückfallen.
(psz)